Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwältin Dr. Karin Schenk verfügt als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht über besondere Kenntnisse in den Bereichen
- Geschäftsbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
- Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft
- Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Immissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
- Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
- Factoring/Leasing
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
- Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der Europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
- steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

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