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Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwältin Dr. Karin Schenk verfügt als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht über besondere Kenntnisse in den Bereichen

  • Geschäftsbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
  • Zahlungsverkehr, insbesondere Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft
  • Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Immissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft
  • Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
  • Factoring/Leasing
  • Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der Europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
  • steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
 


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