Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt Georg Brenner verfügt als Fachanwalt für Erbrecht über besondere Kenntnisse
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im materiellen Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht;
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bezüglich steuerrechtlicher Bezüge zum Erbrecht;
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bezüglich der vorweg genommenen Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
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bezüglich der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft;
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bezüglich der Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung;
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im internationalen Privatrecht im Erbrecht;

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