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Neue Pflichten für Webseitenbetreiber?

Die Europäische Union bereitet eine neue Datenschutzrichtlinie vor. Diese sieht u.a. Änderungen der gesetzlichen Regelungen zu Cookies vor. Sollte diese Richtlinie tatsächlich beschlossen werden, muss deren Inhalt innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Gemäß des Entwurfs der Datenschutzrichtlinie müssen Webseitenbetreiber die Besucher ihrer Homepage künftig besser über den Einsatz und die Funktion von Cookus informieren und die Einwilligung der Nutzer einholen, bevor die entsprechenden Cookies auf den Computer des Nutzers gespeichert und ausgelesen werden.

Die Information darüber, dass Cookies eingesetzt werden, schuldet der Webseitenbetreiber bereits heute, auch wenn eine Belehrung hierüber oftmals unterbleibt. Die vorgesehene gesetzliche Änderung betrifft somit insbesondere das Erfordernis der Einholung der Einwilligung des Webseitenbesuchers. Die Verpflichtung zur Einholung der Einwilligung soll nach dem derzeitigen Entwurf nur in besonderen Fällen entfallen, nämlich unter anderem, wenn die technische Speicherung oder der Zugriff unverzichtbar ist und der Nutzer den entsprechenden Dienst ausdrücklich angefordert hat. Dies dürfte jedoch für den typischen Fall nicht erfassen, nämlich die normalen „nur" Homepagebesucher, die keinen Vertrag über die Homepage abschließen.

Die Einholung der Einwilligung würde eine entsprechende Ergänzung der Homepage voraussetzten und deren Nutzung grundsätzlich erschweren (Abschreckungseffekt).

In den der Erläuterung der Richtlinie zugrundeliegenden Ausführungen heißt es, dass eine Einwilligung des Nutzers schon in einer entsprechenden Einstellung des Browsers liegen könne. Ob dies ausreicht, bleibt jedoch abzuwarten.

 

Rechtsanwältin Tanja Risse, Fachanwältin für IT-Recht,                                                                          Kunz Rechtsanwälte, Koblenz

 

 


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