Unsere Fachanwälte
Folgende Fachanwälte finden Sie bei uns:
- zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht
- eine Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
- vier Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
- einen Fachanwalt für Erbrecht
- zwei Fachanwältinnen für Familienrecht
- eine Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
- einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- einen Fachanwalt für Insolvenzrecht
- eine Fachanwältin für IT-Recht (Fachanwältin für Informationstechnologierecht)
- einen Fachanwalt für Medizinrecht
- einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- einen Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
- eine Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
- einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- zwei Fachanwälte für Versicherungsrecht
- drei Fachanwälte für Verwaltungsrecht
Fachanwälte sind Spezialisten in bestimmten Rechtsgebieten. Nicht jeder Rechtsanwalt ist zugleich auch Fachanwalt. Vielmehr erhält nur derjenige von der Rechtsanwaltskammer den Fachanwaltstitel verliehen, der nachgewiesen hat, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen verfügt. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn in dieser auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse ist eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung erforderlich; die besonderen praktischen Erfahrungen liegen vor, wenn der Rechtsanwalt auf diesem Fachgebiet die geforderte Anzahl an gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren geführt hat. Fachanwaltsbezeichnungen existieren nicht für jedes Rechtsgebiet. So gibt es beispielsweise keinen Fachanwalt für Immobilienrecht oder speziell für das öffentliche Baurecht.

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