In der Dezember-Ausgabe unseres Newsletters beschäftigen sich unsere Kompetenzteams „Immobilien und Bauen" sowie "Vergabe und Ausschreibung“ wieder mit aktuellen Entwicklungen im Bau- und Vergaberecht und erläutern die wichtigsten Gesetzesnovellen und die sich daraus ergebenden Änderungen bzw. Konsequenzen für Ihr Unternehmen.
So trat am 29.10.2020 ein novelliertes Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft, das neben vielen kleineren Änderungen auch verschiedene für die Praxis besonders relevante Neuerungen beinhaltet, auf die wir bereits ausführlich in unserem News-Beitrag vom 16.11.2020 hingewiesen haben.
In dem seit dem 1.11.2020 geltenden neue Gebäudeenergiegesetz wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell völlig neu konzipiert und vereinheitlicht, und führt die bisherigen Regelungen des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) zusammen.
Zu Beginn des Jahres wird auch die neue HOAI in Kraft treten, die es nunmehr erstmals erlaubt, dass Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig immer frei vereinbart werden können. Mit den Änderungen wird sich auch die am 21.01.2021 stattfindende HOAI-Digitalkonferenz der Ingenieurkammer Rheinland- Pfalz zum Thema: Die neue HOAI 2021 und die Vergabe von Ingenieurleistungen befassen.
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