Arzt und Krankenhaus
In unserem Team „Arzt und Krankenhaus“ stehen unseren Mandanten 4 Fachanwälte/Fachanwältinnen für Medizinrecht zur Verfügung, die bundesweit bei allen Fragen zum Medizinrecht tätig sind. Im WirtschaftsWoche-Ranking wurde Kunz Rechtsanwälte im Rechtsgebiet „Medizinrecht“ als „TOP Kanzlei Medizinrecht 2019“ ausgezeichnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Fuchs wurde als „TOP ANWALT Medizinrecht 2019“und damit als einer der bundesweit besten 50 Medizinrechtsanwälte ausgezeichnet.
Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Bearbeitung von ärztlichen Behandlungsfehlern. Die für unsere Mandanten im Arzthaftungsrecht tätigen Rechtsanwälte/innen vereinen eine langjährige prozessuale Erfahrung mit einem -teilweise durch medizinische Zusatzausbildungen und/oder die Betreuung mehrerer 1000 Haftungsfälle erworbenen- fundierten medizinischen Fachwissen, welches für die rechtliche Bewertung komplexer medizinischer Sachverhalte und Behandlungsabläufe unerlässlich ist. Die Größe unseres Teams erlaubt uns hierbei eine Spezialisierung unserer Rechtsanwälte/innen auf die jeweiligen medizinischen Fachgebiete, etwa den Bereichen Orthopädie/Chirurgie, Onkologie sowie den Bereich der Geburtsschäden.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres medizinrechtlichen Kompetenzbereichs besteht in der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, Chefärzten, niedergelassenen Ärzten, MVZ im Bereich des Arbeitsrechts von der Gestaltung bis zur Abwicklung von Verträgen, dem Medizin-Gesellschaftsrechts von der Gründung bis zur Auseinandersetzung von Gesellschaften und gesellschaftsähnlichen Rechtskonstrukten, dem Erwerb und der Veräußerung von Praxen oder Praxisanteilen, Gesellschafterstreitigkeiten, dem Zulassungsrecht und allen angrenzenden Rechtsgebieten.
Eng verbunden mit der zivilrechtlichen Arzthaftung ist das Arztstrafrecht. Hier arbeiten unsere Medizinrechtler eng mit unseren Strafrechtsspezialisten etwa bei Vermögensdelikten oder bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit zusammen und haben dabei auch immer die Auswirkungen auf das ärztliche Berufsrecht (Approbation, Zulassung, Berufsverbot etc.) im Blick.
Hier finden Sie Urteile zu Arzt und Krankenhaus
Hier finden Sie Urteile zu Arzthaftungsrecht
Unser Team „Arzt und Krankenhaus“ ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Kooperationen im Gesundheitswesen
- Zusammenarbeit von Vertragsärzten
- Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
- Kooperationen zwischen Krankenhaus und Vertragsarzt
Ärztliches Gesellschaftsrecht
- Beratung bei Praxisgründung und Vertragsgestaltung
- Recht der ärztlichen und zahnärztlichen Gesellschaften
- Vergütungsrecht einschließlich Honorarverteilungen
- Konflikte mit Standesorganisationen und Krankenkassen
Ärztliches Berufsrecht
- Approbation
- Standesrechtliche Verfahren
- Berufsverbot
- Zulassung
- Honorierung
Arzthaftung, Medizinprodukthaftung, Pharmahaftung
Arztstrafrecht
- Betrugs- und Untreuevorwürfe
- Korruptionsvorwürfe
- Tötung und Körperverletzung
- Strafrechtliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern
Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
- Chefarztberatung
- Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen mit leitenden Ärzten
- Tarifrecht für die Pflege und die Ärzteschaft
- Verflechtung mit Service-Gesellschaften
- Zusammenarbeit mit Krankenhaus-MVZen
Krankenhausrecht
- Klinikrecht
- Ausgliederung und Privatisierung im Krankenhausbereich