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LG Koblenz: Nachforderungen f. Zytostatika rechtswidrig

[Landgericht Koblenz bestätigt in einem aktuellen Urteil, dass Apotheken nicht berechtigt sind, Nachforderungen zu erheben

Neues von den Zytostatikafällen: Landgericht Koblenz bestätigt in einem aktuellen Urteil, dass Apotheken nicht berechtigt sind, Nachforderungen für Zytostatika zu erheben
- Dr. Carsten Fuchs, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht - 

Das Landgericht Koblenz hat in einem aktuellen Urteil aus Juli 2011 entschieden, dass eine Apothekeninhaberin nicht berechtigt ist, 2 Jahre nach einem Kaufvertrag über Zytostatika beträchtliche Nachforderungen gegenüber ihren Kunden mit der Begründung zu erheben, dass man sich seinerzeit beim Eingeben des Preises geirrt und deshalb damals einen zu niedrigen Preis eingegeben habe.

Damit hat das Landgericht Koblenz die Auffassung der betroffenen - meist schwerkranken - Kunden bestätigt, die kurz vor der Jahreswende und teilweise sogar noch bis heute von der Apothekerin mit Mahnbescheiden über beträchtliche Summen (bis zu über 50.000,00 €) überzogen wurden.

Das Landgericht hat in dem Urteil deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es so nicht geht. Mit der Rechnungsstellung habe die Apothekerin ihr Ermessen zur Preisbestimmung ausgeübt. Mit Zahlung der ursprünglichen Rechnungssumme sei Erfüllung eingetreten, so dass die Apothekerin nicht nachträglich ihre Rechnung einfach ändern und die Preise nach oben korrigieren dürfe.

Zudem seien jegliche Ansprüche der Apothekerin auch verwirkt, so dass ihr Vorgehen gegen den im Zivilrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Die Apothekerin habe durch die damalige Rechnungsstellung einen Vertrauenstatbestand geschaffen, so dass die Kunden nicht mehr damit rechnen mussten, dass die Apothekerin (irgendwann einmal) weitere Forderungen geltend machen werde.

Wir begrüßen die Entscheidungen, die in allen Punkten mit unserer bereits mehrfach geäußerten Rechtsauffassung (siehe z.B. Bericht im Focus, PlusMinus) übereinstimmt. Es bleibt zu hoffen, dass die Apotheken nun endlich einsehen, dass Ihre Forderungen unberechtigt sind und ihre Forderungen auch gegen die anderen Kunden endlich fallen lassen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Dr. Fuchs
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

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