Das Reich der Mitte: Zwischen US-Sanktionen und Neutralität in Europa – Auswirkungen für deutsche Unternehmen

China ist einer der drei wichtigsten Partner für die deutsche Wirtschaft. Politisch versucht sich Deutschland aus der Rivalität zwischen den USA und China herauszuhalten. Neutralität zu bewahren ist aber nur eingeschränkt möglich. Dies zeigt der Druck, Huawei als Ausrüster von deutschen Telekommunikationsanbietern auszuschließen und die insoweit diskutierten Verschärfungen für die Prüfung der ‚Vertrauenswürdigkeit‘ der Ausrüster.

Deutsche Unternehmen, die Geschäfte mit chinesischen Partnern abschließen, können allerdings Nachteile in ihren Aktivitäten auf dem US-Markt erleiden. Dieses Risiko entsteht dann, wenn China-Geschäfte gegen von den USA China gegenüber verhängte Sanktionen verstoßen. Im Folgenden sollen ein paar typische Fallkonstellationen dargestellt werden. Die USA wenden die Sanktionen nämlich nicht nur gegen US-Unternehmen an, sondern setzen sie auch gegenüber ausländischen Unternehmen durch.

Betroffen sind u.a. Lieferungen von Produkten an chinesische Unternehmen, wenn darin in einem bestimmten Umfang US-Technologie enthalten ist (sog. de minimis rule). Des Weiteren ist auf Transaktionen mit bestimmten chinesischen Bürgern zu achten, die auf entsprechenden Listen aufgeführt sind (die list of blocked persons and Specially Designated Nationals – SDN list). Diese Beschränkungen sind insbesondere im Finanzsektor von Bedeutung. Darüber hinaus führt das US-Handelsministerium (Department of Commerce) eine Liste, die Entity List, auf der diejenigen (chinesischen) Unternehmen genannt werden, welche Handelsbeschränkungen unterliegen. Dazu gehört u.a. Huawei. Deutsche Unternehmen, deren Produkte bestimmte US-Technologie oder Software nutzen, sollten darauf achten, diese Produkte nicht an chinesische Unternehmen zu vertreiben.

Nicht nur für den Export nach China, sondern auch im Hinblick auf die Einfuhr von Produkten aus China haben die USA Sanktionen beschlossen: So bestehen Einführbeschränkungen für Produkte, die aus der Provinz Xinjiang stammen oder für Gegenstände der Ausrüstung von Telekommunikation bestimmt sind. Ebenfalls zu berücksichtigen sind eventuelle Strafzölle der USA auf bestimmte Waren.

Schließlich ist noch ein weiterer Aspekt zu berücksichtigen: Deutsche Unternehmen, die Investitionen in den USA planen, müssen diese – je nach Größe und Gestaltung – bei der Behörde für ausländische Investitionen (CFIUS) vorab anmelden. Dabei können auch Aktivitäten des Unternehmens auf dem chinesischen überprüft werden. Verstöße gegen für US-Unternehmen ausgesprochene Sanktionen können ggf. die Ablehnung des Engagements in den USA zur Folge haben.

Dass US-Sanktionen gegen China Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben können, ist hierzulande weitgehend unbekannt. Ähnliche Erfahrungen konnte man in Deutschland allerdings schon mit den gegen den Iran und Russland gerichteten US-Handelsbeschränkungen machen. Die American Chamber of Commerce in Germany (AmCham) veranstaltet zu den Auswirkungen der China-Sanktionen der USA am 15. Oktober 2020 von 17:00 bis 18:00 Uhr ein Webinar mit Experten aus den USA und einem deutschen Unternehmer, der schon lange Jahre in China tätig ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.   

Thema und Konzept der Veranstaltung wurden von dem auf US-Transaktionen spezialisierten deutschen und New Yorker Rechtsanwalt Dr. Hermann Knott, Köln, entwickelt, der das Webinar auch moderiert.