Medizin und Heilberufe
In unserem Team „Medizin und Heilberufe“ steht unseren Mandanten neben unseren 5 originären Fachanwälten/Fachanwältinnen für Medizinrecht ein ganzes Team von Fachanwälten aus angrenzenden Rechtsgebieten (Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht) zur Verfügung, die bundesweit -teilweise dezernatsübergreifend- in allen Fragen zum Medizinrecht tätig sind.
Regelmäßig wird unsere medizinrechtliche Abteilung von Experten-Jurys für ihre medizinrechtliche Expertise prämiert; so wurden wir im aktuellen WirtschaftsWoche-Ranking 2021 zum drirtten Mal in Folge als „TOP Kanzlei Medizinrecht“ und Herr Rechtsanwalt Dr. Fuchs ebenfalls zum dritten Mal in Folge als „TOP Anwalt Medizinrecht“ und damit als einer der bundesweit besten 60 Medizinrechtsanwälte geführt.
Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Bearbeitung von ärztlichen Behandlungsfehlern. Die für unsere Mandanten im Arzthaftungsrecht tätigen Rechtsanwälte/innen vereinen eine langjährige prozessuale Erfahrung mit einem -teilweise durch medizinische Zusatzausbildungen und/oder die Betreuung mehrerer 1000 Haftungsfälle erworbenen- fundierten medizinischen Fachwissen, welches für die rechtliche Bewertung komplexer medizinischer Sachverhalte und Behandlungsabläufe unerlässlich ist. Die Größe unseres Teams erlaubt uns hierbei eine Spezialisierung unserer Rechtsanwälte/innen auf die jeweiligen medizinischen Fachgebiete, etwa den Bereichen Orthopädie/Chirurgie, Onkologie sowie den Bereich der Geburtsschäden.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres medizinrechtlichen Kompetenzbereichs besteht in der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, Chefärzten, niedergelassenen Ärzten, MVZ im Bereich des Arbeitsrechts von der Gestaltung bis zur Abwicklung von Verträgen, dem Medizin-Gesellschaftsrechts von der Gründung bis zur Auseinandersetzung von Gesellschaften und gesellschaftsähnlichen Rechtskonstrukten, dem Erwerb und der Veräußerung von Praxen oder Praxisanteilen, Gesellschafterstreitigkeiten, dem Zulassungsrecht und allen angrenzenden Rechtsgebieten.
Eng verbunden mit der zivilrechtlichen Arzthaftung ist das Arztstrafrecht. Hier arbeiten unsere Medizinrechtler eng mit unseren Strafrechtsspezialisten etwa bei Vermögensdelikten oder bei Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit zusammen und haben dabei auch immer die Auswirkungen auf das ärztliche Berufsrecht (Approbation, Zulassung, Berufsverbot etc.) im Blick.
KUNZ-News zu unserem Kompetenzbereich „Medizin und Heilberufe”
Hier finden Sie Urteile zum Arzt- und Krankenhausrecht
Hier finden Sie Urteile zum Arzthaftungsrecht
Unser medizinrechtliches Team ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Kooperationen im Gesundheitswesen
- Zusammenarbeit von Vertragsärzten
- Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
- Kooperationen zwischen Krankenhaus und Vertragsarzt
Ärztliches Gesellschaftsrecht
- Beratung bei Praxisgründung und Vertragsgestaltung
- Recht der ärztlichen und zahnärztlichen Gesellschaften
- Vergütungsrecht einschließlich Honorarverteilungen
- Konflikte mit Standesorganisationen und Krankenkassen
- Verkauf von Arztpraxen an MVZ
Ärztliches Berufsrecht
- Approbation
- Standesrechtliche Verfahren
- Berufsverbot
- Zulassung
- Honorierung
Arzthaftung, Medizinprodukthaftung, Pharmahaftung
Arztstrafrecht
- Betrugs- und Untreuevorwürfe
- Korruptionsvorwürfe
- Tötung und Körperverletzung
- Strafrechtliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern
Arbeitsrecht im Gesundheitswesen
- Chefarztberatung
- Gestaltung und Verhandlung von Dienstverträgen mit leitenden Ärzten
- Tarifrecht für die Pflege und die Ärzteschaft
- Verflechtung mit Service-Gesellschaften
- Zusammenarbeit mit Krankenhaus-MVZen
Krankenhausrecht
- Klinikrecht
- Ausgliederung und Privatisierung im Krankenhausbereich