IT und Datenschutz

Ob Softwarehersteller, Unternehmer, öffentlicher Beschaffer oder Freelancer, unser Team unterstützt Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen mit Kunden, Softwarenanbietern, Dienstleistern und Vertriebs-/Kooperationspartnern und der anschließenden Anspruchsdurchsetzung, ggf. fachgebietsübergreifend mit unseren Fachanwälten im Arbeitsrecht, Vergaberecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Urheberecht und gewerblichen Rechtsschutz.

Die Datenschutzgrundverordnung beeinflusst die Umsetzung vieler Vorgänge. Wir beraten Sie individuell bei der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, führen Schulungen durch und vertreten Sie in Beschwerdeverfahren vor der Aufsichtsbehörde.Unsere Mandanten schätzen unsere schnelle Erreichbarkeit, die unkomplizierte, direkte und persönliche  Kommunikation. Unser Credo ist stets, effektiv und pragmatisch zu handeln. Hierbei setzen wir unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Gestaltung und Konfliktlösung für unsere Mandanten ein.

KUNZ-News zu unserem Kompetenzbereich „IT und Datenschutz“

Hier finden Sie Urteile zu IT und Datenschutz

 

Unser Team „IT und Datenschutz“ ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:


Softwareprojekte

  • Vertragsgestaltung, PoC, LOI, NDA & Co
  • Streitthemen, Scheitern des Projekts
  • Scrum, Nutzungsrechte, CR
  • Escrow-Verträge
  • Datenschutz, Cloud, Auftragsverarbeitung

Lizenz- und Pflegeverträge, SLA, SaaS & AGB

  • Lizenzverträge & AGB
  • Software as a Service
  • SLA und Pflege
  • Audit, Migration, Outsourcing & Exit-Strategien

Freelancer, Subunternehmer, Arbeitnehmer & Vertriebspartner

  • Freelancer und Subunternehmer in Softwareprojekten
  • Involvierte Arbeitnehmer
  • Vertriebspartner & Kooperationen
  • Risiken durch die Beteiligung Dritter
  • Datenschutz, Auftragsverarbeitung, gemeinsame Verantwortlichkeit

Datenschutz für Unternehmen

  • Datenschutzorganisation
  • rechtmäßige  Datenverarbeitung (DSGVO, BDSG, ePrivacyVerordnung)
  • Dokumentationspflichten im Unternehmen
  • Informationspflichten des Unternehmens
  • Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
  • Marketing & Social Media
  • Aufsichtsbehörden und Rechte der Betroffenen

IT-Vergabe

  • EVB-IT-Verträge
  • Vertragsgestaltung
  • Pauschalfestpreis, Nutzungsrechtematrix, AGB
  • Beratung bei der Beschaffung von Hard- und Software

E-Commerce, Domains & Social Media

  • Rechtskonforme Gestaltung im E-Commerce
  • Apps & Plattformen
  • Rechte Dritter
  • Äußerungen Dritter
  • Domains: Namens-, Firmen- und Markenrechte

News

WirtschaftsWoche Ranking | KUNZ Rechtsanwälte ist "TOP Kanzlei Datenschutzrecht 2023"

In der WirtschaftsWoche (Ausgabe 32/2023) wurde KUNZ als TOP Kanzlei Datenschutzrecht 2023 ausgezeichnet, sowie unser Salary Partnerin Tanja Risse, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwältin für IT-Recht und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, als bundesweit besonders empfohlene Anwältin im Datenschutzrecht.

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Handelsblatt: „Deutschlands Beste Anwälte 2023“ - vierfach Erfolg für KUNZ

Zum 15. Mal hat der US-Verlag Best Lawyers exklusiv für das Handelsblatt die besten Anwälte und Wirtschaftskanzleien Deutschlands für das Jahr 2023 ermittelt. KUNZ ist gleich vierfach vertreten, namentlich mit den KUNZ Partnern Dr. Heiko Giermann und Dr. Herman Knott jeweils im Gesellschaftsrecht und mit KUNZ Partnerin Christine Libor im IT-Recht und im Medien- Urheberrecht.

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Best Lawyers/Handelsblatt | KUNZ mit 4-fach-Auszeichnung in der Kategorie "Beste Anwälte Deutschlands 2022"

Nächste Auszeichnung für KUNZ: Der US-Verlag Best Lawyers hat exklusiv für das Handelsblatt erneut die besten Anwälte Deutschlands in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren ermittelt. KUNZ gelang gleich vier Mal der Sprung unter die besten Anwälte Deutschlands: Mit Dr. Herman Knott (Köln) und Dr. Heiko Giermann (Düsseldorf) erhielten zwei KUNZ-Partner die begehrte Auszeichnung im Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht. KUNZ-Partnerin Christine Libor (Düsseldorf) gelang das Kunststück, gleich in…

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Digitale Beschlussplattform Resolvio.de macht Beschlussfassung für Geschäftsführer, Gesellschafter & Co. einfacher und rechtssicherer

Resolvio.com heißt das neue Legal-Tech-Startup, welches den digitalen Umlaufbeschluss einfacher und rechtssicherer macht. Zu diesem Zweck hat das Resolvio-Team einen Beschlussgenerator entwickelt, mit dem der Nutzer aus juristischen Standard-Vorlagen Beschlussdokumente erstellen kann.

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Dr. Knott zu den Auswirkungen der neuen Standardvertragsklauseln auf den Datentransfer in die USA

Im Rahmen der Jahrestagung der American Bar Association (ABA), Sektion Wirtschaftsrecht, wird KUNZ-Partner Hermann Knott heute einen Vortrag zu den rechtlichen Auswirkungen der neuen Standardvertragsklauseln (SVK) halten, welche von der EU-Kommission Anfang Juni auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung  veröffentlicht wurden.

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Handlungsbedarf für Unternehmen durch die neuen EU-Standardvertragsklauseln für den Datentransfer

Mit Beschluss vom 4. Juni 2021 hat die EU-Kommission neue Standardvertragsklauseln für Vereinbarungen mit Datenverarbeitern außerhalb des EWR verabschiedet. Diese setzen auch die Vorgaben aus dem EuGH-Urteil Schrems II um. Daraus ergibt sich für die Unternehmen aktueller Handlungsbedarf. Bei der notwendigen Datenschutz-Prüfung und Vertragsgestaltung kann KUNZ Rechtsanwälte mit seinen internationalen Kooperationskanzleien aktiv unterstützen.  

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Tanja Risse

Salary Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für IT-Recht
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Lehrbeauftragte an der Universität Koblenz-Landau

Christine Libor

Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Dr. Andreas Ziegler

Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Vergaberecht
Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim für Vergaberecht (2017-2023)

Richard Haug

Partner
Rechtsanwalt

Annika Kandil

Rechtsanwältin

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