Steuern und Abgaben
Betriebliche und private Steuern beeinflussen Ihr Vermögen, das Vermögen spiegelt Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Hoch spezialisierte Kenntnisse in dem komplexen Bereich des Steuerrechts sind unverzichtbare Voraussetzung zur Stabilisierung und Optimierung der betrieblichen und privaten Vermögensebene, da sich nur damit wichtige Fragen beantworten lassen
- Wie kann ich effektiv Steuern sparen – betrieblich und privat?
- Was ist bei Steuern und Erbschaft zu beachten?
- Wie kann ich meine Vermögenssituation verbessern?
Unsere Fachanwälte lösen, bei Bedarf unter Einbeziehung Ihrer eigenen oder von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unseres Netzwerks, komplexe Aufgabenstellungen, führen Verhandlungen mit den Finanzbehörden und vertreten Sie vor den Finanzgerichten. Langjähriges Praxiswissen, fundierte Branchenkenntnisse sowie Geschick und Erfahrung in allen Verhandlungssituationen sind der Schlüssel für den Erfolg unserer Tätigkeit für Sie. Wir nehmen uns Zeit, lernen Sie kennen und beleuchten Ihre ganz persönliche Situation. Auf dieser Basis schaffen wir Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können – heute und morgen.
Für zahlreiche regionale und überregionale Gemeinden und Gemeindeverbände sind wir Ansprechpartner für die Vorbereitung, Prüfung und Überarbeitung von Satzungen insbesondere mit Bezug zu Gebühren, Beiträgen und Kommunalabgaben einschließlich der Durchsetzung darauf gestützter Ansprüche.
KUNZ-News zu unserem Kompetenzbereich „Steuern und Abgaben“
Unser Team „Steuern und Abgaben“ ist insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Vertretung gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten
Beratung und Vertretung bei Unternehmenssteuern und Bilanzierungsfragen sowie Begleitung von Betriebsprüfungen
Einkommensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Beratung und Gestaltung von Steuersachverhalten
- Beratung und Gestaltung von steueroptimierter Vermögensübertragung bei Schenkungen und Erbschaften
- Überprüfung von Steuerbescheiden
Abgabenrecht
- Beratung von Gemeinden und Gemeindeverbänden bei der Gestaltung von Abgabensatzungen über Gebühren, Beiträge und Kommunalabgaben eigener Art
- Überprüfung und Vertretung bei der Anfechtung von Gebühren-, Beitrags- und Kommunalabgabenbescheiden (Erschließungsbeiträge, Herstellungsbeiträge etc.)