Carl-Bernhard von Heusinger
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt von Heusinger ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Rechtsanwalt von Heusinger studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach seinem Ersten Staatsexamen arbeitete er als Referendar in einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er wurde 1998 in Koblenz als Anwalt zugelassen und kurz danach Partner in einer Kanzlei aus Rechtsanwälten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Nach einigen Jahren wechselte Herr von Heusinger in einer der führenden Anwaltskanzleien in Rheinland-Pfalz (Juve). 2006 gründete er die Kanzlei VHM-Anwälte in Koblenz. Im Jahr 2021 wechselte er zu KUNZ und verstärkt dort insbesondere unsere Kompetenzbereiche „Unternehmen und Wirtschaft“, „M&A und Restrukturierung“ „Unternehmens- und Vermögensnachfolge“ sowie „Steuern und Abgaben“.
Den Schwerpunkt der Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt von Heusinger bildet seit jeher die rechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen, Gesellschaftern, Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Beiräten und Gläubigerausschüssen in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts, des Marken- und Wettbewerbsrechts und des Vertragsrechts.
Ebenso berät Rechtsanwalt von Heusinger beim Verkauf und Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen (M&A), bei der Unternehmensgründung und Unternehmens- und Konzernreorganisation.
Seine Tätigkeit umfasst auch Sanierungs- und Krisentransaktionen und -situationen. Auch im Rahmen von Unternehmensnachfolgeentscheidungen berät RA von Heusinger.
Des Weiteren berät Rechtsanwalt von Heusinger in allen Fragen rund um das Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er berät zudem mittelständische Unternehmen, Kommunen und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Vereine in allen Fragen rund um das europäische Beihilferecht.
Zu den von ihm betreuten Mandanten gehören kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU), internationale Konzerne, Unternehmer, Kommunen und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine.