Gundolf Schrenk
Rechtsanwalt
Leitender Ministerialrat a.D.
Rechtsanwalt Schrenk gehört unserem Kompetenzteam „Staat und Verwaltung“ an. Aufgrund seiner umfassenden Kompetenzen und Erfahrungen ist er insbesondere Ansprechpartner für staatliche Dienststellen, Kommunen, kommunale und staatliche Betriebe, private Unternehmen sowie Kammern/Verbände auf dem Gebiet des europäischen und nationalen Umwelt- und Planungsrechts.
Rechtsanwalt Schrenk war im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit im Umweltministerium Rheinland-Pfalz u.a. für EU-Angelegenheiten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Umweltministerkonferenz zuständig und hat vielfältige Erfahrungen im europäischen Umweltrecht, in der Umweltgesetzgebung und im -vollzug gesammelt. Rechtsanwalt Schrenk war langjähriger stellvertretender Leiter der Abteilung „Naturschutz und nachhaltige Entwicklung“ und hat u.a. die Rechtsetzungsverfahren zum Landesnaturschutzgesetz und hierzu ergangener Rechtsverordnungen (z.B. Landeskompensationsverordnung, Ausweisung des Biosphärenreservats Pfälzerwald) sowie zum Staatsvertrag zur Errichtung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald mit betreut. Neben der Bearbeitung von allgemeinen Fragen zum Natur- und Artenschutzrecht hat Herr Schrenk insbesondere auch an der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 maßgeblich mitgewirkt.
Herr Schrenk hatte längere Zeit eine Landesarbeitgemeinschaft zum Umweltrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer geleitet und war als Prüfer für öffentliches Recht für das 2. Juristische Staatsexamen bestellt. Herr Schrenk ist Mitglied in der Fachjury der UN-Dekade Biologische Vielfalt 2011-2020.
Rechtsanwalt Schrenk veröffentlich regelmäßig zu rechtlichen Fragen im Bereich des Umwelt- und Landesnaturschutzes u.a. als Autor des Kommentars zum Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz und als Autor des Kommentars zum Staatsvertrag über die Errichtung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald.