Georg Kaiser
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of Finance & Management
Rechtsanwalt Kaiser ist Partner der Sozietät und mit seinem Team auf die Beratung und Gestaltung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, und Erbrecht spezialisiert.
Basis dafür ist neben den drei Fachanwaltsqualifikationen seine langjährige prozessrechtliche Erfahrung aus mehr als eintausend Gerichtsverfahren, die es ihm ermöglicht, die Erfolgsaussichten streitiger Anspruchssachverhalte mit hoher Zuverlässigkeit im Vorfeld zu prognostizieren.
Mit dem klaren Ziel, die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für seine Mandanten ständig zu optimieren, steht die Beratung und Gestaltung im Vordergrund, etwa durch Strategien zur Vermeidung von Risiken und zum Schutz von Vermögen (Asset Protection).
Rechtsanwalt Kaiser berät und betreut schwerpunktmäßig Wirtschaftsunternehmen, darunter hervorzuheben zahlreiche Autohäuser, für die Rechtsanwalt Kaiser maßgeschneiderte Full-Service-Lösungen anbietet (Forderungsinkasso, lfd. prozessrechtliche Betreuung und branchenspezifische Beratung).
Neben dem Bereich des streitigen Gesellschaftsrechts (Corparate Litigation) hat sich Rechtsanwalt Kaiser einen Namen in der ebenso anspruchsvollen wie sensiblen Materie des Haftungsrechts der beratenden Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Makler u.a.) gemacht.
Im Erbrecht, etwa bei der Unternehmensnachfolge oder bei Strategien der optimierten Vermögensübertragung, stellt die Qualifikation durch die beiden anderen Fachanwaltsbereiche (Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht) regelmäßig vorteilhafte Synergieeffekte für die Mandanten sicher.
Im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien wird Rechtsanwalt Kaiser als „prozesserfahrener Gesellschaftsrechtler“ hervorgehoben und als „Führender Partner im Bereich Gesellschaftsrecht“ in Rheinland-Pfalz/Saarland benannt.
Rechtsanwalt Kaiser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Handels- und Gesellschaftsrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, Mitglied der Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR), Mitglied des Prüfungsausschusses für Rechtsanwaltsfachangestellte der Rechtsanwaltskammer Koblenz und ständig im Auftrag des OLG Koblenz in der Ausbildung der Rechtsreferendare im Bezirk Koblenz tätig.
Für die Frankfurt School of Finance & Management ist er als Lehrbeauftragter tätig.