Christopher Hilgert
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Certified Compliance Officer (TÜV Rheinland)
Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)
Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)
Rechtsanwalt Hilgert ist Partner unserer Sozietät und ausschließlich auf dem Gebiet des (Wirtschafts-) Strafrechts tätig. Herr Hilgert ist Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV) und Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV). Schwerpunktmäßig berät er Unternehmen und deren Organe gemeinsam mit seinem Team umfassend zu allen Compliance – Fragen. Daneben steht die Beratung zu Themen der Criminal Compliance. Im Falle des Vorwurfs eines Compliance Verstoßes werden Unternehmen und Einzelpersonen in allen unternehmensbezogenen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren verteidigt und beraten. Zudem begleitet er bei der ganzheitlichen Aufklärung und Analyse eines Compliance-Vorfalls.
Rechtsanwalt Hilgert berät zudem zu allen Aspekten des sonstigen Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, einschließlich der Verteidigung in Korruptionsstrafverfahren und in enger Zusammenarbeit mit unseren Wettbewerbsrechtlern auch in Wettbewerbsstrafverfahren. Schwerpunktmäßig werden Unternehmen und Einzelpersonen Individualverteidigt, sowohl im Vorverfahren als auch in der Hauptverhandlung.
Daneben liegt ein weiterer anwaltlicher Schwerpunkt in der Beratung und Verteidigung von Ärzten und Krankenhausorganen im Arzt- und Medizinstrafrecht. Dies geschieht Hand in Hand mit unseren Medizinrechtlern, etwa beim Vorwurf des Abrechnungsbetruges oder der Korruption.
Als Vertragsanwalt des Deutschen Bundeswehr Verbandes DBwV e.V. verteidigt Rechtsanwalt Hilgert auch Beamte und Soldaten in allen Bereichen des Disziplinar- und Wehrdisziplinarrechts. Die Verteidigung erfolgt während disziplinarer Vorermittlungen sowie in Verhandlungen vor den Dienstgerichten einschließlich der Verteidigung vor dem Bundesverwaltungsgericht in enger Abstimmung mit unserer verwaltungsrechtlichen Abteilung, um auch die oftmals weitreichenden beamtenrechtlichen Folgen und Auswirkungen nicht zu vernachlässigen.