Arnold Neuhaus
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Neuhaus ist Partner der Sozietät und berät mit seinem Team Unternehmen des Mittelstandes sowie deren Organe bei allen Transaktionen im Bereich des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts und des Arbeitsrechts. Er steht dabei für die juristische Begleitung bei Entscheidungsfindungsprozessen, der Gestaltung von Verträgen und Erklärungen sowie die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen vor den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten zur Verfügung.
Im Bereich Litigation liegt sein Schwerpunkt im Bereich der Geltendmachung und Abwehr von Großschäden.
Eine Spezialkompetenz liegt aufgrund seiner medizinrechtlichen Zusatzqualifikationen in der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, Chefärzten, niedergelassenen Ärzten, MVZ im Bereich des Arbeitsrechts von der Gestaltung bis zur Abwicklung von Verträgen, dem Medizin-Gesellschaftsrechts von der Gründung bis zur Auseinandersetzung von Gesellschaften und gesellschaftsähnlichen Rechtskonstrukten, dem Erwerb und der Veräußerung von Praxen oder Praxisanteilen, Gesellschafterstreitigkeiten, dem Zulassungsrecht und allen angrenzenden Rechtsgebieten.
Er wird mit Inhouse-Schulungen und Vorträgen von Krankenhausträgern (Healthcare-Compliance, Compliance in der Arztpraxis, Delegation ärztlicher Leistungen; Arzthaftung) sowie für Vortragsveranstaltungen zu allen aktuellen Themen des Arbeitsrechts beauftragt.
Er hat als Autor in Kommentaren und Fachzeitschriften veröffentlicht.