Arztpraxis an ein Investoren-MVZ verkaufen: Das muss beachtet werden
Der Verkauf einer Arztpraxis ist eine wichtige Entscheidung, die gut geplant und vorbereitet werden muss. Neben den persönlichen und beruflichen Aspekten spielen auch rechtliche und steuerliche Fragen eine Rolle. Insbesondere wenn die Praxis an ein investorengetragenes Medizinisches Versorgungszentrum (Investoren-MVZ oder auch I-MVZ) verkauft werden soll, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
WARUM AN EIN INVESTOREN-MVZ VERKAUFEN?
Vorteile des Verkaufs an ein Investoren-MVZ
Investoren können MVZ gründen, wenn sie sich vorher an krankenhaustragenden Gesellschaften beteilgen. Mit der Gründung eines MVZ erhalten Investoren über diese Gesellschaften Zugang zu dem Erwerb von Praxen niedergelassener Vertragsärzte. Ein derartiges Investoren-MVZ kann eine eigene Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung beantragen und Ärzte anstellen. Niedergelassene Ärzte können ihre vertragsärzliche Zulassung an ein Investoren-MVZ übertragen, indem sie auf ihre kassenärztliche Zulassung zugunsten der Anstellung im MVZ verzichten.
Der Verkauf einer Praxis an ein Investoren-MVZ kann für den abgebenden Arzt erhebliche Vorteile haben.
- Erheblich höherer Kaufpreis
Zum einen kann er einen höheren Kaufpreis erzielen, da das Investoren-MVZ die Zulassung ohne Ausschreibung und Auswahlverfahren erhält. Investoren-MVZ zahlen für den Erwerb von Arztpraxen Kaufpreise, die beim Verkauf an andere Kaufinteressenten nicht annhäherend erzielt werden können. Gerne geben wir eine Einschätzung für den erzielbaren Kaufpreis nach unseren aktuellen Markterfahrungen für Sie ab.
- Kontinuität und Fokus auf die ärztliche Tätigkeit
Zum anderen bietet die Anstellung im MVZ die Möglichkeit, sich bei reduzierter Tätigkeit mit reiner ärztlicher Tätigkeit beschäftigen zu können - ohne mit den belastenden Verwaltungstätigkeiten einer Arztpraxis beschwert zu sein.
Als Nachteil ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht zu verhehlen, dass Sie in der Anstellungsphase nicht mehr in der gewohnten Selbstständigkeit tätig sind, sondern jetzt etwa vergleichbar mit einem leitenden Oberarzt in einem Krankenhaus weisungsgebunden arbeiten.
WIE LÄUFT DER VERKAUF AN EIN MVZ AB?
5 Tipps für eine erfolgreiche Praxisübergabe
Aber wie läuft der Verkauf einer Praxis an ein MVZ genau ab? Und was müssen Sie dabei beachten? Nachfolgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte und Tipps für eine erfolgreiche Praxisübergabe.
Tipp 1: Den richtigen Zeitpunkt wählen
Der Zeitpunkt des Praxisverkaufs ist entscheidend für den Erfolg der Übergabe Ihrer Praxis. Sie sollten nicht zu lange warten, bis Sie Ihre Praxis verkaufen, denn sonst riskieren Sie einen Wertverlust oder einen Nachfolgermangel. Aber Sie sollten auch nicht zu früh verkaufen, denn sonst verpassen Sie möglicherweise bessere Angebote.
Um den richtigen Zeitpunkt zu wählen, definieren Sie Ihre persönlichen und beruflichen Ziele und analysieren Ihre finanzielle Situation. Beobachten Sie den, um die Nachfrage nach Ihrer Fachrichtung und Ihrem Standort einschätzen zu können. Idealerweise beginnen Sie frühzeitig vor dem geplanten Verkauf mit der Vorbereitung.
Beachten Sie insbesondere, dass der derzeitge Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt hat, den Verkauf von Arztpraxen an Investoren-MVZ einzuschränken oder gar ganz abzuschaffen.
Tipp 2: Den optimalen Kaufpreis ermitteln
Der Kaufpreis ist für den Verkäufer einer der wichtigsten Faktoren beim Praxisverkauf. Er sollte den Wert Ihrer Praxis angemessen widerspiegeln und Ihre Erwartungen erfüllen. Um den optimalen Kaufpreis zu ermitteln, empfehlen wir eine professionelle Praxisbewertung durchführen lassen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel:
- Die Lage und Ausstattung Ihrer Praxis
- Die Anzahl und Struktur Ihrer Patienten
- Die Umsätze und Gewinne Ihrer Praxis
- Die Qualität und das Potenzial Ihrer Praxis
- Der Goodwill Ihrer Praxis
Die Praxisbewertung sollte durch erfahrene Berater durchgeführt werden, die die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und des MVZ kennen. Sie können auch dabei helfen, den Kaufpreis zu verhandeln und steuerlich zu optimieren.
Tipp 3: Geeignete Kaufinteressenten finden
Der erste Schritt ist, geeignete Käufer für Ihre Praxis zu finden. Dabei sollten Sie nicht nur auf den Kaufpreis achten, sondern auch auf die fachliche Qualifikation, die persönliche Eignung und die Zukunftsperspektiven des potentiellen Erwerbers. Schließlich wollen Sie Ihre Patienten in guten Händen wissen und eine reibungslose Übergabe gewährleisten.
Wenden Sie sich an uns, um die passenden Käufer zu finden. Unser Expertennetzwerk verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Käufersuche und unterstützt Sie auch gerne in dieser Hinsicht mit unserer Expertise.
Wir sind ein Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die sich auf den Praxiskauf und die Praxisübernahme spezialisiert haben. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen und Kontakte im Gesundheitswesen und können Ihnen helfen, einen geeigneten Käufer für Ihre Praxis zu finden. Wir beraten Sie individuell und diskret und begleiten Sie persönlich von der ersten Kontaktaufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss des Verkaufs.
Tipp 4: Einen sorgfältigen Praxiskaufvertrag schließen
Der Praxiskaufvertrag ist das Herzstück des Praxisverkaufs. Er regelt alle wesentlichen Punkte der Übergabe und schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen. Dazu gehören unter anderem:
- Der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten
- Die Übernahme von Personal, Mietvertrag, Geräten, Patientenakten etc.
- Die Übergabe der Zulassung und die Abwicklung des Zulassungsverzichts
- Die Haftung für bestehende oder künftige Ansprüche
- Die Regelung eines eventuellen Anstellungsverhältnisses
- Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und des Datenschutzes
- Die steuerliche Behandlung des Kaufpreises und der Abschreibungsmöglichkeiten
Der Praxiskaufvertrag sollte von einem erfahrenen Rechtsanwalt gemeinsam mit einem Steuerberater geprüft und begleitet werden, um mögliche Risiken zu minimieren und optimale Ergebnisse zu erzielen. Dabei sollten Sie auch auf die Besonderheiten des MVZ achten, wie zum Beispiel:
- Die Anforderungen an die fachliche Leitung und die ärztliche Selbstständigkeit
- Die Beteiligungsverhältnisse und die Mitbestimmungsrechte der angestellten Ärzte
- Die Verträge mit den Krankenkassen und die Abrechnungsmodalitäten
- Die Qualitätsmanagement- und Sicherstellungspflichten
Wir können Ihnen bei der Vertragsgestaltung, der Verhandlungsführung, der Due Diligence und der Abwicklung des Kaufs helfen. Wir kennen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des MVZ und können Ihnen eine individuelle und umfassende Beratung bieten.
Tipp 5: Einen reibungslosen Übergang sicherstellen
Der letzte Schritt ist, einen reibungslosen Übergang Ihrer Praxis an das MVZ sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem:
- Die Information und Einbindung Ihrer Mitarbeiter, Patienten und Kooperationspartner
- Die Übergabe der Praxisräume, des Inventars, der Unterlagen und der IT-Systeme
- Die Anmeldung des Zulassungsverzichts bei der KV und die Erteilung der Zulassung an das MVZ
- Die Anpassung Ihrer Versicherungen, Ihrer Mitgliedschaften und Ihrer beruflichen Pflichten
- Die Klärung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen und Ihrer Altersvorsorge
Wir können Ihnen bei allen Schritten des Übergangs unterstützen und Ihnen eine professionelle und zuverlässige Begleitung bieten. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und sorgen dafür, dass Sie Ihre Praxis in guten Händen übergeben können oder organisieren Ihren Wechsel in die Anstellungstätigkeit bei dem MVZ.
UNSERE TASK-FORCE FÜR PRAXISVERKÄUFE
Wir sind Ihr kompetenter Partner für eine erfolgreiche Praxisübergabe
Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Medizinrechts und des Gesellschaftsrechts. Wir beraten Ärzte und MVZ bei allen Fragen rund um den Praxiskauf und die Praxisübernahme. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung, der Verhandlungsführung, der Due Diligence und der Abwicklung des Kaufs.
Unsere Taskforce für Praxisverkäufe verfügt über eine hohen Spezialisierungsgrad, jahrelange Erfahrung und hohe Schlagkraft. Gemeinsam erzielen wir für Sie die besten Ergebnisse.
Heinrich Rohde
+49 (0) 261 3013-540
heinrich.rohde@ kunzrechtsanwaelte.de
Rechtsanwalt Heinrich Rohde ist als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erfahrener und mehrfach ausgezeichneter Experte für Unternehmensverkäufe sowohl auf Verkäufer- als auch Käuferseite. Er begleitet laufend Praxisverkäufe an MVZ.
Arnold Neuhaus
+49 (0) 261 3013-540
arnold.neuhaus@ kunzrechtsanwaelte.de
Als Fachanwalt für Medizinrecht verfügt Rechtsanwalt Arnold Neuhaus über Spezialexpertise im Medizin- und Arztrecht. Seine weiteren fachanwaltlichen Beratungsschwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht sowie im Arbeitsrecht. Er ist schwerpunktmäßig in der Beratung und Vertretung von niedergelassenen Ärzten, MVZ und Krankenhausträgern tätig.
Tim Schwarzburg
+49 (0) 261 3013-120
tim.schwarzburg@ kunzrechtsanwaelte.de
Rechtsanwalt Schwarzburg berät umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts, Handels- und Gesellschaftsrechs sowie des internationalen Wirtschaftsrechts. Er ist erfahren in Investorenverhandlungen und gestaltet Unternehmenskäufe und -verkäufe (M&A).
Sarah Emmes
+49 (0) 261 3013-540
sarah.emmes@ kunzrechtsanwaelte.de
Rechtsanwältin Sarah Emmes ist erfahrene Expertin für die rechtlichen Gestaltung und Durchführung von M&A-Transaktionen betreffend Arztpraxen und MVZ, insbesondere als Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht bei der Beteiligung von internationalen Investoren.