Kirsten Prusseit
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Prusseit berät und vertritt unsere Mandanten auf dem Gebiet des Medizin- und Haftungsrechts. Seit ihrer Zulassung als Rechtsanwältin hat sich Frau Rechtsanwältin Prusseit hierbei insbesondere dem Arzthaftungsrecht verschrieben und bis zu ihrem Eintritt in unsere Sozietät lange Jahre in einer renommierten versicherungsrechtlich/medizinrechtlich orientierten Kanzlei das dortige medizinrechtliche Dezernat geleitet.
Sie übernimmt bundesweit sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Interessenwahrnehmung ihrer Mandanten auf dem Gebiet der Humanmedizin und widmet sich dort der Arzthaftung sowohl im niedergelassenen als auch im stationären Bereich (Krankenhaushaftung).
Eine optimale Vertretung in Arzthaftungssachen kann nur gelingen, wenn der Rechtsanwalt neben dem rechtlichen Know-How auch über ein profundes medizinisches Spezialwissen verfügt. Frau Rechtsanwältin Prusseit vereint auf Grund Ihrer frühen und konsequenten Spezialisierung rechtliches Fachwissen im Bereich der Arzthaftung mit einem breiten medizinischen Fachwissen und gewährleistet dadurch eine Mandatsbearbeitung auf hohem Niveau.
Dieses unerlässliche Fachwissen hat sich Frau Rechtsanwältin im Rahmen ihrer langjährigen Beschäftigung mit der Arzt- und Krankenhaushaftung in weit mehr als 1.000 bearbeiteten Arzthaftungsfällen angeeignet und wird durch ständige sowohl juristische als auch medizinische Fortbildungen auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die Zusammenarbeit mit anerkannten unabhängigen Medizinern und Gutachtern aller Fachrichtungen komplettiert diese Qualifikation. So gelingt es Frau Prusseit, auch komplexe medizinische Behandlungsabläufe zu rekonstruieren und juristisch zu bewerten.
Ihre umfangreichen medizinischen Kenntnisse fließen auch in Ihre Tätigkeit für mehrere Haftpflichtversicherer ein.