Im Rahmen der Jahrestagung der American Bar Association (ABA), Sektion Wirtschaftsrecht, wird KUNZ-Partner Hermann Knott heute einen Vortrag zu den rechtlichen Auswirkungen der neuen Standardvertragsklauseln (SVK) halten. Diese wurden von der EU-Kommission Anfang Juni auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht (siehe hierzu unseren ausführlichen Beitrag vom 23.6.2021)
Diese Standardbedingungen für Verträge, die den Datentransfer in Drittländer betreffen, sollen sicherstellen, dass angemessene Mechanismen für den Datenschutz Grundlage von Datenübermittlungen aus dem EWR in Drittländer bestehen. In Ermangelung einer Einigung auf Regierungsebene zwischen der EU und den USA sind die SCC derzeit das wichtigste Instrument, damit die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen diesen äußerst wichtigen globalen Handelspartnern rechtmäßig erfolgt.
Das Thema ist für alle Unternehmen und andere Organisationen, die im transatlantischen Geschäft tätig sind, von großer Bedeutung. Bereits nach der Veröffentlichung der SVK hatte Hermann Knott einen Artikel verfasst, der analysiert, wie DSGVO-konforme Datentransfers in die USA abzuwickeln sind. Grundsätzlich verlangen die SVK, auf der Grundlage einer dokumentierten Einschätzung der datenschutzrechtlichen Verhältnisse im Empfängerstaat ein sicherer Transfer gewährleistet werden kann. Im Laufe der Zeit und mit Stellungnahmen von US-Bundes- und Landesbehörden kann in naher Zukunft sicherlich mehr Sicherheit erreicht werden als derzeit noch besteht.
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