Dr. Christoph Theis
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Dr. Christoph Theis berät Unternehmen sowie Führungskräfte, vom Geschäftsführer bis zum Leitenden Angestellten, als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts gerichtlich und außergerichtlich. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Aufhebungs- und Arbeitsverträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Restrukturierungen und der Vertretung von Unternehmen und Betriebsräten bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Herr Dr. Theis tritt zudem bundesweit als Referent bei arbeitsrechtlichen Seminaren und Inhouse-Schulungen auf.