Dr. jur. Friederike Hein
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Dr. Hein ist Mitglied unseres verwaltungsrechtlichen Teams und hat sich auf Fragen des Beamten- und Soldatenrechts spezialisiert. Sie berät und vertritt Beamte und Soldaten in allen statusrechtlichen wie auch truppendienstlichen Bereichen, auch dem Disziplinarrecht. Ihre Kompetenz erstreckt sich zudem auf den Bereich des Straf- und Wehrstrafrechts.
Beamte und Soldaten berät und vertritt Rechtsanwältin Dr. Hein somit in allen individuellen Fragen wie der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen eines Beamten, Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten, Beurteilungen, Beihilfe, Beamten- und Soldatenversorgung, wozu insbesondere auch Wehrdienstbeschädigungen sowie die Festsetzung von Grundrenten nach dem SVG und anderen Spezialgesetzen gehören. Rechtsanwältin Hein vertritt ihre Mandanten außergerichtlich vom Anhörungs- über das Beschwerde- oder Widerspruchsverfahren in allen Verfahrensabschnitten, Eilrechtsbehelfen und Instanzen.
Besondere juristische Expertise schöpft Rechtsanwältin Hein aus ihrer Schwerpunktausbildung im Bereich des Verwaltungsrechts während des Referendariats bei der 4. Kammer des Truppendienstgerichts Süd mit Sitz in Koblenz.
Frau Rechtsanwältin Dr. Hein hat an der Universität Potsdam zu besonderen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen promoviert.