Hans-Peter Müller
Dipl. Verwaltungswirt
Wiss. Mitarbeiter
Herr Müller unterstützt schwerpunktmäßig unseren Kompetenzbereich „Vergabe und Ausschreibung“ im Vergabe- und öffentlichen Preisrecht.
Aufgrund seiner früheren langjährigen Tätigkeit im Bundeswirtschaftsministerium auf Seiten des Gesetzgebers für das öffentliche Auftragswesen sowie seiner langjährigen Mitgliedschaft im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) gilt er als ausgewiesener Fachmann im gesamten öffentlichen Auftragswesen.
Herr Müller befasst sich überwiegend mit gutachterlichen Stellungnahmen und Beratungen von öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen vor allem zu praxisrelevanten Fragen des öffentlichen Auftragswesens im Allgemeinen und des Vergabeverfahrens im Besonderen. Auch führt er Fort- und Ausbildungsveranstaltungen zum öffentlichen Auftragswesen durch.
Seine Schwerpunkte liegen im Sektorenvergaberecht, d.h. der Trinkwasserversorgung, Energieversorgung, Erbringung von Verkehrsleistungen sowie im klassischen Vergaberecht u.a. bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen. Weiterer fachlicher Schwerpunkt sind Fragen der Auftragswertschätzung aber auch vergaberechtsfreie Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit. Die Anwendung des Vergaberechts im Falle von Zuwendungen gehört ebenfalls zu seiner Expertise.
Daneben ist Herr Müller Experte in Fragen des Preisrechtes bei öffentlichen Aufträgen. Hier übernimmt er gerne Beratung, gutachterliche Stellungnahmen wie auch Fortbildung. Die dazugehörige Rechtsverordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen ist als Wirtschaftsordnungsrecht sowohl von öffentlichen Auftraggebern als auch von Unternehmen bei der Auftragsvergabe verbindlich einzuhalten. Sie wurde von ihm in seiner Zeit im Bundeswirtschaftsministerium federführend betreut. Verstöße gegen die Verordnung können zu Rückforderungsansprüchen aus dem öffentlichen Auftragsverhältnis als auch zu Bußgeldverfahren führen.
Herr Müller ist Autor und Herausgeber eines Kommentars zum Sektorenvergaberecht („Greb/Müller“) sowie Autor und Herausgeber des einschlägigen Standardkommentars zum Preisrecht („Ebisch/Gottschalk/Hoffjan/Müller“).