Michael Frohn
Partner
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Frohn ist Partner unserer Sozietät. Ab 1986 war er an der Entwicklung und Führung der Sozietät Andörfer Rechtsanwälte in Köln maßgeblich beteiligt. Andörfer Rechtsanwälte ist zum 01.01.2020 mit KUNZ Rechtsanwälte verschmolzen.
Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in unseren Kompetenzbereichen „Bauen & Immobilien“ sowie „Unternehmen & Wirtschaft“. Er betreut gewerbliche Mandanten u.a. bei der Gründung und Betreuung von Objektgesellschaften, bei den Verhandlungen von Grundstückskauf- und Erbbaurechtsverträgen, der Immobilienentwicklung und der gewerblichen Mietvertragsgestaltung. Einen besonderen Branchenschwerpunkt hat Herr Frohn mit der Betreuung zahlreicher Privatbrauereien und Getränkefachgroßhändler, für die er neben Ge-tränkelieferungsverträgen in all ihren Gestaltungsformen auch miet- und pachtrechtliche Themen bearbeitet.
Mittelständische Unternehmen und Gesellschafter unterstützt Herr Frohn bei allen wirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmensgründungen und -zukäufen, erbrechtlichen und Nachfolge- bzw. Überleitungsregelungen, bei Restrukturierung bzw. Neuorientierung. Als Teil unseres Teams „Arbeit & Personal“ ist Herr Frohn auch bei den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Themen und auch Streitigkeiten tätig, von Kündigungen bis hin zum Abschluss von Haustarifverträgen, Betriebsvereinbarungen etc.
Durch die ständige hochkompetente und stets lösungsorientierte Betreuung ist Herr Frohn für die häufig familiengeführten Unternehmen anwaltlicher Berater und Vertrauensperson zugleich.
Gemeinsam mit den Rechtsanwälten Sarx, Steinborn und Werdein leitet er zudem das Kompetenzteam „Eisenbahninfrastruktur und -verkehr“. Die Sozietät berät und vertritt insoweit seit vielen Jahren sowohl Eisenbahninfrastruktur- als auch Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Veröffentlichungen:
Frohn/Deutgen: „Bestandsschutz oder zivilrechtlicher Anspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn“ in Juris, Dt. Anwaltsverein, Mai 2017