FOCUS | KUNZ Rechtsanwälte ist Top-Wirtschaftskanzlei 2020 im Arbeitsrecht

Nächster großer Erfolg für KUNZ Rechtsanwälte: Nachdem die arbeitsrechtliche Abteilung von KUNZ Rechtsanwälte im Frühjahr 2020 bereits von der Wirtschafts-Woche als "TOP Kanzlei Arbeitsrecht 2020" ausgezeichnet wurde (erfahren Sie hier mehr), hat nun auch das FOCUS Magazin KUNZ Rechtsanwälte als "Top-Wirtschaftskanzlei 2020" in Deutschland prämiert, mit besonderer Empfehlung im Bereich Arbeitsrecht. Laut Focus wurde KUNZ Rechtsanwälte dabei überproportional häufig von Mandanten empfohlen.

Für das Ranking hat das Datenunternehmen Statista im Auftrag von Focus eine Liste der Top-Wirtschaftskanzleien in 21 Rechtsgebieten zusammengestellt. Die Liste basiert auf den Empfehlungen, die Partner von Wirtschaftskanzleien sowie Inhouse-Juristen abgegeben haben. Zu jedem der 21 Fachgebiete konnten die Anwälte und Rechtsabteilungen Empfehlungen für Kanzleien aussprechen. Die Kanzleien, die in der Focus Top-Liste der Wirtschaftskanzlei geführt sind, erhalten die Auszeichnung „Top Wirtschaftskanzlei 2020“.

Die Ergebnisse des Rankings sind in dem aktuellen Focus-Spezial Heft „Ihr Recht 2020“ veröffentlicht. „Wir freuen uns außerordentlich über diese Auszeichnung,“ so Rechtsanwalt Dr. Fuchs, Partner der Kanzlei. „Besonders stolz sind wir darauf, dass diese Auszeichnung auf der besonderen Zufriedenheit unserer Mandanten beruht, denn wer könnte unsere Arbeit besser und objektiver bewerten als unsere Mandanten? Die Auszeichnung ist für uns auch ein Beleg dafür, dass unsere eindeutige Positionierung auf Arbeitgeberseite von unseren Mandanten besonders geschätzt wird“.  

In unserem Kompetenzteam "Arbeit und Personal" vereinen wir die Kompetenz von insgesamt 8 Fachanwälten für Arbeitsrecht. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere größere und mittelständische Unternehmen einschließlich regionaler Bankinstitute, Körperschaften, Organe (Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände, Geschäftsführer), Freiberufler, Beamte, unabhängige Betriebs- und Personalräte, Arbeitnehmer und leitende Angestellte, die wir insbesondere in den Bereichen

  • Betriebliche Personalarbeit
  • Arbeitsrecht bei M&A und Restrukturierung
  • Kollektivrecht und Mitbestimmung in Betrieb, Dienststelle, Unternehmen und Konzern
  • Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte
  • Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen und Tendenzbetrieben
  • Gerichtsverfahren, Einigungsstellen, behördliche Verfahren

beraten bzw. vertreten.