Zum 1. Januar 2020 wurde die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen/pflichten geändert.
Im Wesentlichen gibt es folgende Änderungen:
- Die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder werden zwischen 15,00 € und 21,00 € angehoben,
- der Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, wird von 735,00 € auf 830,00 € angehoben,
- die sogenannten Selbstbehalte, die dem Unterhaltspflichtigen mindestens zu belassenden Beträge abbilden, steigen.
Die Düsseldorfer Tabelle mit allen Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:
www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf
Sprechen Sie uns an, wenn Sie beurteilt wissen wollen, ob Ihre Unterhaltsansprüche oder Ihre Unterhaltspflichten wegen der aktuellen Änderungen sinken oder steigen.