Änderung der "Düsseldorfer Tabelle"

Zum 1. Januar 2020 wurde die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen/pflichten geändert.

Im Wesentlichen gibt es folgende Änderungen:
 

  • Die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder werden zwischen 15,00 € und 21,00 € angehoben,
     
  • der Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, wird von 735,00 € auf 830,00 € angehoben,
     
  • die sogenannten Selbstbehalte, die dem Unterhaltspflichtigen mindestens zu belassenden Beträge abbilden, steigen.

 

Die Düsseldorfer Tabelle mit allen Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link:

www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Sprechen Sie uns an, wenn Sie beurteilt wissen wollen, ob Ihre Unterhaltsansprüche oder Ihre Unterhaltspflichten wegen der aktuellen Änderungen sinken oder steigen.