Berufsunfähigkeitsversicherung: WHO erkennt Burn-out als Krankheit an

Nach einer Teilerhebung unter GDV-Mitgliedsunternehmen im Jahre 2016 stand fast hinter jedem dritten Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine psychische Erkrankung; immer wieder taucht in diesem Zusammenhang die Diagnose des Burn-Outs auf. Bislang war das Burn-Out allerdings nicht als eigenständige Krankheit anerkannt worden; über die Definition von Burn-out diskutieren Fachleute seit Jahrzehnten.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat anlässlich ihrer in Genf stattfindenden Jahrestagung nun erstmals Burn-out als Krankheit anerkannt. Zuvor hatten die 194 Mitgliedstaaten der WHO eine überarbeitete Version des internationalen Klassifikationssystems der Krankheiten, ICD-11, verabschiedet. Dieser enthält nun auch die Definition und Einschränkungen der Diagnose Burn-out.

Die WHO beschreibt das Burn-Out nun als Syndrom aufgrund von "chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet wird." Die Krankheit hat laut ICD-11 drei Dimensionen, namentlich ein Gefühl von Erschöpfung, eine zunehmende geistige Distanz oder negative Haltung zum eigenen Job und ein verringertes berufliches Leistungsvermögen.