Bundesregierung plant Einwegkunststoffabgabe

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie aus dem Jahr 2019 verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung für die Finanzierung der notwendigen Kosten heranzuziehen, die durch Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen entstehen. Zur Umsetzung dieser Verpflichtung hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes über einen Einwegkunststofffonds vorgelegt. Der Entwurf, der erhebliche praktische Bedeutung besitzt, befindet sich mittlerweile bei der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren.

Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung eines vom Umweltbundesamt zu verwaltenden Einwegkunststofffonds vor, aus dem insbesondere folgende durch Einwegkunststoffprodukte veranlasste Maßnahmen finanziert werden sollen:

  • Kosten der Sammlung von zu Abfall gewordenen Einwegkunststoffprodukten in öffentlichen Sammelsystemen
  • Kosten von Reinigungsaktionen, die durch solche weggeworfenen Abfälle entstehen
  • Kosten der Öffentlichkeitsarbeit für die Vermeidung oder ordnungsgemäße Entsorgung solcher Abfälle

Der Fonds soll aus einer neuen Einwegkunststoffabgabe gespeist werden, welche die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten jährlich zu entrichten haben. Zu den Einwegkunststoffprodukten zählen vor allem Lebensmittelbehälter, Tüten, Folienverpackungen, Getränkebehälter, Feuchttücher und Tabakprodukte mit Filtern.

Für die Kosten, die durch die oben genannten Maßnahmen entstehen, sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – in der Regel also die Landkreise und kreisfreien Städte - und sonstige anspruchsberechtigte juristischen Personen des öffentlichen Rechts einen Ersatz aus dem Einwegkunststofffonds erhalten. Die Abgabesätze und die Auszahlungskriterien sollen durch Rechtsverordnung bestimmt werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Abgabepflicht am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.


Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Gottfried Jung
Rechtsanwalt
Ministerialdirigent a. D.
Honorarprofessor an der Hochschule Trier