Bundestag beschließt „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG)

Am 14. März 2019 hat der Bundestag.das Gesetz zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung verbessert werden.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

Die wesentliche Regelungen:

  • Patienten sollen schneller Termine bekommen: Terminservicestellen werden bis zum 1.1.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt
  • Ärzte sollen künftig mehr Sprechstunden anbieten: Das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte wird verbindlich erweitert:
  • Ärzte sollen für Zusatzangebote besser vergütet werden: Extrabudgetäre Vergütung, Zuschläge, Entbudgetierung oder bessere Förderung für bestimmte Leistungen
  • Ärztliche Versorgung auf dem Land soll verbessert werden
  • Leistungen und Versorgung sollen verbessert werden (z.B. im Bereich Hilfsmittel, Heilmittelerbringung, Kryokonservierung Präexpositionsprophylaxe, Versorgung mit Impfstoffen, Zulassung reiner Betreuungsdienste, Verbesserung der Versorgung mit Hebammen, Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz)
  • Digitalisierung in der Versorgung soll verbessert werden (elektronische Patientenakte, digitale Übermittlung von Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen)
  • Entscheidungen der Selbstverwaltung sollen beschleunigt werden
  • Transparenz in der Versorgung und in der Selbstverwaltung soll erhöht werden

 

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