Datenschutz beim Online-Unterricht und Besprechungen via Zoom, Skype & Co

Dank der vielfältigen, sofort verfügbaren Online-Tools ist es möglich, einen Teil der durch den Virus eingeschränkten / entfallenen Kontakte über Videokonferenzen, z.B. auch als Online-Unterrichtsmittel, zu führen. Hierbei darf der Datenschutz nicht vergessen werden. Zunächst ist der Anbieter sorgfältig auszuwählen und z.B.  zu prüfen, welche Daten bei der Nutzung des Tools verarbeitet werden, ob die Datenübertragung verschlüsselt erfolgt und in welchen Ländern die Datenverarbeitung stattfindet. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags ist ebenso Pflicht wie die ordnungsgemäße Unterrichtung und ggf. Einholung einer Einwilligung der gefilmten Personen. Sonst drohen Maßnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Abmahnungen von Mitbewerbern. Wir beraten Sie gerne, um dies zu verhindern.