In einer Kooperationsveranstaltung der European Chinese Arbitrators Association (ECAA) und des VIAC (Vienna International Arbitral Centre) im Rahmen des 2nd Panel „Practical Tips for Drafting Arbitration Agreemenst" stellt KUNZ-Partner Dr. Hermann Knott die in der Praxis der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit mit Bezug zu China zu beachtenden Besonderheiten vor: die in China historisch bedingte Unzulässigkeit von Ad-hoc-Schiedsverfahren im nationalen Kontext und die Handhabung von einstweiligen Maßnahmen, insbesondere die Auswirkungen der Vereinbarung zwischen Hongkong und Festlandchina über die gegenseitige Unterstützung bei gerichtlich angeordneten einstweiligen Maßnahmen zur Unterstützung von Schiedsverfahren.
Die European Chinese Arbitrators Association (ECAA) ist eine neu gegründete Nichtregierungsorganisation nach österreichischem Recht, die sich an europäische und chinesische Schiedsrichter und Schiedsexperten richtet. ECAA soll die grenzüberschreitende Ernennung von Schiedsrichtern fördern, d.h. erfahrene chinesische Schiedsrichter sollen europäischen Schiedsrichtern und europäische Schiedsrichter den chinesischen Schiedsrichtern vorgestellt werden. Die ECAA wurde von fünf chinesischen und fünf europäischen Schiedsexperten gegründet, mit dem CIETAC European Arbitration Centre als erstem Beiratsmitglied.
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Ihr Spezialist für internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Streibeilegung:
Dr. jur. Hermann J. Knott LL.M. (UPenn)
Partner
Rechtsanwalt (Deutschland und New York)
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