Dr. Knott zur Rückzahlung von Beihilfen nach einem Unternehmenskauf in Beitrag für die ZIP

Staatliche Fördermaßnahmen sind sowohl für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch für größere und Großunternehmen von wichtiger Bedeutung. Sie kommen nicht nur in Einzelfällen vor, sondern gehören zu den Standardinstrumenten der Wirtschaftspolitik und Unternehmensentwicklung. Im Rahmen der freien Marktwirtschaft gibt es gesellschaftliche (Klimaschutz), gesamtwirtschaftliche (Digitalisierung, Senkung CO2-Ausstoß, Energieeinsparung), branchenbezogene oder regionale Förderziele. 

Kleine und mittlere Unternehmen sind aber auch häufig Zielgesellschaften von Unternehmenskäufen. Die Übernahme sichert ihre Fortführung und erweitert die Perspektiven am Markt. Gerade auch Startups werden in vielen Fällen durch Fördermittel unterstützt.

In der Praxis stellt sich deshalb die Frage, ob die  die Förderungen nachträglich rechtswidrig und  zurückgewährt werden müssen , wenn das Unternehmen infolge eines Unternehmenskaufs seinen KMU-Status verliert.

In einem aktuellen Beitrag für die ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht  geht KUNZ Partner Hermann Knott dieser Frage nach und befasst sich speziell mit den Auswirkungen von Unternehmenskäufen auf die Förderung von KMU unter besonderer Berücksichtigung von Start-Ups, für die  der Anteil der Fördergelder am Gesamtfinanzierungsvolumen viel größer ist als bei anderen Unternehmen.  

Die Antwort betrifft nicht nur sowohl EU-Recht als auch die Rechte der Mitgliedsstaaten, sondern ist auch für die Planung des Käufers wichtig und sollte im Unternehmensaufvertrag durch Garantien bzw. Freistellungen geregelt und im Rahmen einer due dilligence berücksichtigt werden

Hier gelangen Sie zu dem Beitrag "Das Schicksal von Fördermitteln für Start-ups und andere Wachstumsunternehmen bei M&A-Transaktionen – Wird Wohltat zur Plage?"