e-Privacy-Verordnung weiterhin nicht in Sicht

Trotz eines neuen Verordnungsvorschlags konnten sich die EU-Staaten erneut nicht auf eine finale Fassung der ePrivacy-Verordnung einigen.

Zu unterschiedlich sind weiterhin die Interessen : Die Datenschützer fordern, das bestehende Datenschutzniveau nicht unterhalb der geltenden ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO abzusenken, die Utnernehmen verlangen u.a. praxisgerechte zulässige Werbemöglichkeiten im Zeitalter der elektronischen Kommunikation. Angesichts der vielen technischen Neuerungen und der Frage, wie ggfs notwendige Einwilligungen in der Praxis eingeholt und dokumentiert werden können, ohne die Betroffenen über den Umfang der Informations- und Datenverarbeitung zu täuschen, gibt es viele Kontroversen. So wäre es für die Unternehmen wichtig, eine sichere Grundlage für die Werbung über elektronische Medien und Endgeräte zu erhalten.

Es gab in den letzten Jahren mehrere Vorschläge zur Neufassung der hierbei wichtigen rechtlichen Fragen, ohne dass ein Konsens gefunden wurde. Ein solcher ist angesichts des neuerlichen Scheiterns in weiter Ferne und dürfte frühestens in 3 Jahren in Kraft treten. Dies bringt für die Unternehmen weitere Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die letzten Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Einsatz von Cookies und Co (Fanpage).