Europäische Öko-Design-Verordnung tritt in Kraft

Am 18. Juli tritt die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR) in Kraft. Diese Öko-Design-Verordnung vom 13. Juni 2024, die am 28. Juni 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und 20 Tage danach in Kraft tritt, ersetzt die bisherige Öko-Design-Richtlinie. Sie ist ein zentraler Baustein des Europäischen Green-Deal, der die Arbeit in der Europäischen Union während der letzten Legislaturperiode des Parlaments maßgeblich geprägt hat.

Hatte sich die bisherige Öko-Design-Richtlinie auf die Steigerung der Energieeffizienz von energieverbrauchenden Produkten konzentriert, so betrifft die Öko-Design-Verordnung nahezu alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte. Betroffen sind damit auch Importwaren.

Die neue Verordnung, die anders als eine Richtlinie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt, enthält Regelungen zum gesamten Lebenszyklus eines Produkts. Sie fokussiert sich also nicht allein auf die Energieverbräuche von Produkten, sondern will die Kreislaufwirtschaft und die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten fördern. Es geht hier um die Haltbarkeit, die Wiederverwendbarkeit und die Reparierbarkeit von Produkten, um deren Schadstoffbelastung, die Ressourceneffizienz und die Recyclingfähigkeit.

Die dafür erforderlichen Informationen sollen digitale Produktpässe liefern. Die bisher bekannte Energieverbrauchskennzeichnung soll durch einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden.

Konkrete Anforderungen an einzelne Produkte oder Produktgruppen sollen durch sogenannte „delegierte Rechtsakte“ festgelegt werden, welche die EU-Kommission erlässt. Mit diesem Instrument können auch Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge festgelegt werden, um die Beschaffung ökologisch nachhaltiger Produkte zu fördern.

Auch wenn nach Einschätzung des Umweltbundesamtes die ersten Rechtsakte zur Umsetzung der Öko-Design-Verordnung nicht vor Ende 2025 zu erwarten sind, müssen sich das produzierende Gewerbe und der Handel auf neue Entwicklungen einstellen, die nicht nur technische Fragen, sondern  auch zahlreiche Rechtsfragen aufwerfen dürften. Kunz Rechtsanwälte stehen dabei den betroffenen Unternehmen gerne beratend zur Seite.


Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Gottfried Jung
Rechtsanwalt
Ministerialdirigent a. D.
Honorarprofessor an der Hochschule Trier