Vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen die generelle Quarantäne-Pflicht für Auslandsrückkehrer in Niedersachsen gekippt. Die Entscheidung strahlte auch in andere Bundesländer aus. NRW-Ministerpräsident Laschet kündigte daraufhin an, die Quarantäne-Pflicht in seinem Bundesland aussetzen zu wollen. Nun müssen sich auch in Rheinland-Pfalz die Gerichte mit der Problematik befassen.
Kunz Rechtsanwälte haben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht, mit dem Ziel, die Quarantäne-Regelung auch für eine Mandantin aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz für wirkungslos zu erklären. „Die Situation ist vergleichbar,“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Christian Müller gegenüber der Rhein-Zeitung. „Die hier vertretene Mandantin hat sich Anfang März einer Operation in Kuba unterzogen und dann dort eine stationäre Krankenhaus-Rehabilitationsmaßnahme angetreten. Dabei war sie streng isoliert. Die Antragstellerin ist mittlerweile ohne jegliche Symptome nach Hause zurückgekehrt. In Deutschland sind pro Kopf 13-mal mehr Menschen an Corona erkrankt, als in Kuba. Das Infektionsrisiko ist hier also viel höher, als dort. In dieser Situation ist die Quarantäne unverhältnismäßig, ganz abgesehen davon, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt, wie die niedersächsischen Richter bereits zutreffend entschieden haben.“
Das Verfahren wird beim Verwaltungsgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 1 L 344/20.MZ geführt. Mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Christian Müller
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Arcitektenrecht