Große Ehre: KUNZ-Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis wird mit Landesverdienstmedaille für ihre langjährigen Verdienste in der Justiz ausgezeichnet

KUNZ Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Vergaberecht Dr. Dr. Stefanie Theis erhielt gestern aus den Händen des Justizministers Herbert Mertin die Landesverdienstmedaille in Anwesenheit des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Lars Brocker, und weiteren Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs für ihre langjährigen Verdienste in der Justiz.

Geehrt wurde Frau Dr. Dr. Theis insbesondere für ihre Tätigkeit als Richterin am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, die sie über ihre originäre juristische Tätigkeit als Rechtsanwältin bei KUNZ hinaus 12 Jahre lang ehrenamtlich ausübte.

In seiner Laudatio hob Minister Mertin hervor, dass sich die besondere Bedeutung der Auszeichnung schon dadurch erkennen lasse, dass in den letzten elf Jahren lediglich ein Dutzend Personen mit der Verdienstmedaille des Landes für ihre Verdienste in der Justiz ausgezeichnet wurden. Erstmals in der Geschichte des Verfassungsgerichtshofs wurde zudem mit Frau Dr. Dr. Theis und der ebenfalls ausgezeichneten Frau Ulrike Nagel aus Kusel zwei Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes diese besondere Ehre zuteil.  

Wir gratulieren unserer Kollegin Dr. Dr. Stefanie Theis mit großer Freude zu dieser außergewöhnlichen Ehrung, die kaum verdienter sein könnte. Es erfüllt uns mit großem Stolz, so eine erfahrene und verdiente Kollegin in unserem Team zu wissen und unseren Mandanten/innen damit eine besondere Expertin im Bau- und Vergaberecht anbieten zu können.

Frau Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis gehört den KUNZ-Kompetenzbereichen „Vergabe und Ausschreibung“ sowie „Immobilien und Bauen“ an. Zu ihren Schwerpunkten zählen insbesondere die Vertretung der öffentlichen Hand, hier vor allen Dingen Kommunen und kommunale Unternehmen, sowie der Privatwirtschaft in allen Bereichen des Bau- und Vergaberechts.

Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis ist seit 2010 Rechtsberaterin der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts. Außerdem betreut sie die von der Ingenieurkammer eingerichtete Honorar- und Vergabeinformationsstelle (HVI) in allen das Honorar- und Vergaberecht betreffenden Angelegenheiten.

Seit mehreren Jahren moderiert sie zudem den Arbeitskreis Recht im BIM-Cluster (Building Information Modeling) Rheinland-Pfalz, dem u.a. Ministerien, Landesbetriebe, Kammern, Universitäten und Hochschulen angehören. Sie betreut darüber hinaus BIM-Pilotprojekte der öffentlichen Hand.

Rechtsanwältin Dr. Dr.  Stefanie Theis LL.M. war viele Jahre Lehrbeauftragte für europäisches Baurecht an der Hochschule Karlsruhe. Sie ist Referentin in der Fachanwaltsausbildung und als Fortbildungsreferentin im Bau- und Vergaberecht unter anderem für die Akademie der Ingenieure, die Kommunalakademie Rheinland-Pfalz und das kommunale Studieninstitut Pirmasens tätig. Sie hält zahlreiche Inhouse-Seminare sowie Fachvorträge für private und öffentliche Institutionen.

Seit dem Jahr 2020 wird Frau Dr. Dr. Theis regelmäßig in den jährlichen Wirtschafts-Woche Rankings als "Top Anwältin Baurecht" und als "Top Anwältin Vergaberecht" gelistet.

Die Verleihung der Verdienstmedaille erfolgt im Namen der Ministerpräsidentin und als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer ehrenamtlicher Verdienste um die Gesellschaft und die Mitmenschen.

Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in Rheinland- Pfalz. Seit seiner Gründung im Jahre 1947 wacht er als "Hüter der Verfassung" darüber, dass diese von Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz eingehalten wird. Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung der Landesverfassung verpflichtet. Im Streitfall entscheidet der Verfassungsgerichtshof letztverbindlich.

 

Weitere aktuelle Beiträge zu Frau Dr. Theis:

  1. Pressemitteilung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz vom 17.4.2023
  2. WirtschaftsWoche | KUNZ Rechtsanwälte ist erneut TOP KANZLEI im Privaten Baurech
  3. WirtschaftsWoche Ranking | KUNZ Rechtsanwälte ist erneut "TOP Kanzlei Vergaberecht"

V.l.n.r.: Präsident des Verfassungsgerichtshofes Prof. Dr. Lars Brocker, Ulrike Nagel, RAin Dr. Dr. Stefanie Theis, Justizminister Herbert Mertin, Eckhard Kunz

RAin Dr. Dr. Stefanie Theis und Justizminister Herbert Mertin

v.l.n.r. Prof. Dr. Lars Brocker, Ulrike Nagel, Dr. Dr. Stefanie Theis und Herbert Mertin

Dr. Dr. Stefanie Theis, LL.M. Rechtsanwältin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Vergaberecht Richterin am Verfassungsgerichtshof RLP von 06/2009 bis 06/2021