Kreislaufwirtschaft neu denken: KUNZ bei der DGAW-Fachveranstaltung in Hannover

Wie gelingt der Übergang von der linearen Wirtschaft zu funktionierenden Stoffkreisläufen? Bei der Fachveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Abfall- und Kreislaufwirtschaft e. V. (DGAW) am 24. September 2026 bei REMONDIS in Hannover beleuchteten Prof. Dr. Wolfgang Klett und Thomas Enderlein von KUNZ Rechtsanwälte zentrale Herausforderungen der Kreislaufwirtschaft. Im Fokus ihrer Vorträge standen konkrete Ansätze für eine stärkere Kreislaufführung sowie die Reverse-Logistik als wesentliches Instrument für die Rückführung von Produkten und Materialien in die Wertschöpfungskette:

Am 24.09.2026 fand die Vorstandssitzung und anschließend eine Fachveranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Abfall- und Kreislaufwirtschaft e.V. (DGAW) bei REMONDIS, Region Nord, in Hannover statt.

KUNZ Rechtsanwälte, vertreten durch die DGAW-Mitglieder Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Klett und Rechtsanwalt Thomas Enderlein, nahmen an der Fachveranstaltung als Referenten teil. Die Vorträge behandelten die Themen „Kreislaufwirtschaft – aber wie?“ und „Zurück in die Zukunft - Reverse-Logistik als zentrales Instrument der Kreislaufwirtschaft“.

Schon in der Vorstandssitzung wurde deutlich, dass sich die DGAW in Arbeitskreisen neben aktuellen Fragen zum Abfallende, der Entbürokratisierung, zu Brandereignissen in Entsorgungsanlagen und zu alternativen Antrieben das Thema Reverse-Logistik aufgreifen will.

In dem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft wurde die Diskrepanz zwischen politischen Ambitionen und der praktischen Realität bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft beschrieben. Es wurden mögliche konkrete Lösungen aufgezeigt. Ein gezielter Ansatz sollte sich auf den größten Abfallstrom konzentrieren (mineralische Bauabfälle). Es wurde ein grundlegendes Umdenken im Hinblick ökonomische Anreize auf der Herstellerseite gefordert: Das Denken in Kreisläufen muss dort beginnen, wo Materialien in den Kreislauf eingebracht werden. Der Anreiz sollte dadurch geschaffen werden, dass Hersteller selbst ihre Produkte im Hinblick auf Wertschöpfung und Werterhaltung im Kreislauf halten wollen.

Der Beitrag zur „Reverse-Logistik“ untersuchte die rechtliche Einordnung und Bedeutung der Reverse-Logistik in der Kreislaufwirtschaft. Während sich die traditionelle Logistik auf vorwärts gerichtete Materialströme konzentriert, bezieht sich die Reverse-Logistik auf alle Prozesse, die mit der Rückführung von Stoffen, Materialien, Produkten und Informationen zum Ausgangspunkt der Wertschöpfungskette verbunden sind. Sie umfasst sowohl interne Prozesse – wie Rücknahme, Sortierung und Prüfung auf Wiederverwendbarkeit – als auch externe Prozesse – wie Sammlung, Transport und Dokumentation entlang der Rückführungswege. Eine Analyse der geltenden Vorschriften zeigte, dass der deutsche Rechtsrahmen historisch auf lineare Wertschöpfungsketten  ausgerichtet ist und den Anforderungen von Konzepten der Kreislaufwirtschaft nicht gerecht wird.

Neben diesen Beiträgen wurde über das Thema „Digitalisierung, KI und Vernetzung als Treiber der Transformation“ sowie über die „Behandlung teerhaltiger Abfälle in den Niederlanden“ referiert und anschließend im Fachkreis diskutiert.

Prof. Dr. Wolfgang Klett Rechtsanwalt Honorarprofessor an der RWTH Aachen

Thomas Enderlein Rechtsanwalt Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht