LG Freiburg: Hersteller von Hüftprothesen erneut zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt

LG Freiburg: Hersteller von Hüftprothesen erneut zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt

 

LG Freiburg, 02.08.2019, 1 O 460/11

 

Nach Überzeugung des Gerichts weisen die Hüftprothesen, die heute nicht mehr vertrieben werden, einen Produktfehler auf, für den die schweizerische Muttergesellschaft als Herstellerin und die deutsche Tochtergesellschaft, die die Prothese in Deutschland vertrieben hat, einstehen müssen. In den Jahren 2017 und 2018 sind die verantwortlichen Unternehmen schon mehrfach in ähnlich gelagerten Fällen durch verschiedene Kammern des Landgerichts zu Schmerzensgeldzahlungen verurteilt worden. Dabei stand zunächst im Vordergrund, dass die untersuchten Hüftprothesen zu Metallabrieb geführt hatten, der bei den Prothesenträgern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hatte. Die jüngsten Verurteilungen stützen sich daneben auch auf das Argument, dass der gesamte Prothesentyp ein zu hohes Versagensrisiko aufweist. Damit muss der Hersteller grundsätzlich Schmerzensgeld bezahlen, wenn sich der Träger dieses Prothesentyps aus Angst vor einem Prothesenversagen zu einem operativen Prothesenwechsel entschließt, unabhängig davon, ob erhöhter Metallabrieb vorliegt oder nicht.

Urteil des LG Freiburg vom 02.08.2019, Az.: 1 O 460/11

Quelle: Pressemitteilung des LG Freiburg vom 06.08.2019