MDK obsiegt mit KUNZ Rechtsanwälte im Kündigungsstreit mit ehemaligem Geschäftsführer

Nachdem das erstinstanzliche Verfahren ohne Beteiligung von KUNZ Rechtsanwälte noch verloren gegangen war, schafft der MDK Rheinland-Pfalz mit KUNZ Rechtsanwälte nun die Kehrtwende in der Auseinandersetzung mit seinem früheren Geschäftsführer Dr. Dr. Gundo Zieres. Dieser war im Oktober 2013 wegen des Vorwurfs verschiedener Amtspflichtverletzungen außerordentlich fristlos gekündigt worden. Der im Wesentlichen gegen die Kündigung gerichteten Klage von Zieres hatte das Landgericht Mainz im August 2016 überraschend stattgegeben.

Gegen dieses Urteil hatte der MDK mit KUNZ Rechtsanwälte Berufung eingelegt. „Kernstück unserer Strategie war dabei von Anfang an, den Fokus nicht wie zuvor das Landgericht auf jeden einzelnen Pflichtverstoß an sich zu richten, sondern auf eine Gesamtwürdigung aller Umstände“, so Rechtsanwalt Marcus Menster, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Wir haben die gesamte Geschichte im Zusammenhang erzählt und die hat eben sehr viel Schatten auf die Amtsführung des ehemaligen Geschäftsführers geworfen.“ Das Oberlandesgericht Koblenz hat diese Einschätzung mit Urteil vom 08.07.2020 voll bestätigt und der Berufung des MDK in vollem Umfang stattgegeben. Wörtlich heißt es hierzu in der Urteilsbegründung: „Verstöße gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ziehen sich quasi „wie ein roter Faden“ durch die Tätigkeit des Klägers.“ Damit ist die fristlose Kündigung aus dem Oktober 2013 wirksam.

Eine Rolle spielte im Verfahren auch immer wieder ein sog. „Luxusvertrag“, den Zieres mit den damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats erst kurz vor Ausspruch der Kündigung geschlossen hatte und der seine kündigungsrechtliche Situation erheblich aufbesserte. Hier hat das Oberlandesgericht zugleich entschieden, dass diese Vertragsaufbesserung bereits aus formellen Gründen, von allem aber auch aufgrund kollusiven Zusammenwirkens zwischen Zieres und den damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden nicht wirksam zustande gekommen ist.

Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Damit könnte der Kern der jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen dem MDK und seinem ehemaligen Geschäftsführer nun abschließend geklärt sein.

Link zur Pressemitteilung des OLG Koblenz:
https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/mdk-anstellungsvertrag-des-geschaeftsfuehrers-wurde-wirksam-gekuendigt/

Beteiligte Berater bei KUNZ Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Marcus Menster, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner

Rechtsanwalt Michael Kraus, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Eckhard Kunz