Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) veröffentlicht aktuelle Behandlungsfehlerstatistik

Der MDK hat heute seine Begutachtungsstatistik für das Jahr 2019 erstellt. Fast 15.000 Behandlungsverläufe wurden im letzten Jahr gutachterlich untersucht; in jedem vierten Fall nahmen die Gutachter des MDK einen Behandlungsfehler an: 

Nach der aktuell veröffentlichten Behandlungsfehlerstatistik hat der MDK im Jahr 2019 erneut rund 14.500 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Zahl der Gutachten liegt etwa auf dem Niveau der Gutachtenzahlen der Vorjahre. Dabei wurde in jedem vierten Fall (in 3688 Fällen) ein Behandlungsfehler bestätigt, der gesehen auf die Gesamtzahl in jedem fünften Fall (in 2953 Fällen) einen gesundheitlichen Schaden des betroffenen Patienten verursacht hat und somit Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Betracht kommen.

Nach der Statistik verteilen sich die Behandlungsfehlervorwürfe der Patienten zu etwa 1/3 auf dem Bereich ambulanten ärztlichen Versorgung und zu 2/3 auf den stationären Bereich. Die Häufigkeit der festgestellten Fehler ist in beiden Bereichen allerdings kaum unterschiedlich. Zudem lässt sich auch kein Rückschluss auf besonders fehleranfällige medizinische Fachgebiete erkennen. Zwar betreffen die meisten Fehlervorwürfe wie auch in den vergangenen Jahren die operativen Fachgebiete der Orthopädie, Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie. Nach der Pressmitteilung des MDK sollen hieraus aber keine Rückschlüsse auf die Sicherheit in den jeweiligen Bereichen zu ziehen sein, zumal es in diesen Fächern für einen Patienten leichter möglich sei, einen etwaigen Fehler zu vermuten bzw. zu erkennen.

Mit Blick auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie wird ferner befürchtet, dass die Fokussierung auf das Infektionsgeschehen die Patientensicherheit gefährden könnte, soweit hierdurch eine Verzögerung der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit anderen Erkrankungen verbunden ist, beispielsweise Patienten zu Schaden kommen, wenn Krebstherapien verschoben oder Schlaganfälle, Herzinfarkte und seelische Leiden zu spät behandelt würden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl die Anzahl der Behandlungsfehlervorwürfe als auch die Anzahl der gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler vergleichbar ist mit den entsprechenden Zahlen der Vorjahre. Ob sich diese Zahlen bezogen auf das Jahr 2020 tatsächlich verändern oder gar erhöhen werden, bleibt abzuwarten.
 

Hier gelangen sie zur Pressemitteilung des MDK


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Rechtsanwalt Alexander Baulig
Fachanwalt für Medizinrecht
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