Mineralische Recycling-Baustoffe müssen kein Abfall sein

Rechtsgutachten zur Porr-Entscheidung des EuGH vom 17.11.2022 (C-238/21)

KUNZ- Umweltrechtler Prof. Dr. Wolfgang Klett hat gemeinsam mit den Rechtsanwälten Stefan Kopp-Assenmacher und Dr. Tim Hahn die wegweisende EuGH-Entscheidung zur (fehlenden) Abfalleigenschaft von Bodenaushubmaterialien begutachtet. Im Auftrag des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes e.V., des Deutschen Abbruchverbands e.V. und der Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V.  wurde dabei insbesondere untersucht, unter welchen Voraussetzungen die tragenden Erwägungen des EuGH auf mineralische Recycling-Baustoffe übertragen werden können. Nach dem Ergebnis der Gutachter ist dies unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. In diesen Fällen können Recycling-Baustoffe künftig vielfach als Nebenprodukt eingestuft werden, auf die die abfallrechtlichen Bestimmungen nicht mehr anwendbar sind. Dies hat erhebliche praktische Auswirkungen und führt insbesondere zu Erleichterungen in der gesamten Bauwirtschaft.

Eine Kurzfassung des Gutachtens steht hier zum Download bereit. Bei Fragen zum Gutachten stehen Ihnen die Verfasser (Prof. Dr. Wolfgang Klett) zur Verfügung.

Prof. Dr. Wolfgang Klett