Neue HOAI: Honorare frei verhandelbar - Grundsätze und Maßstäbe der HOAI nur noch Richtschnur

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 eine Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschlossen. Das Ergebnis: Die Honorare sind frei verhandelbar; die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI sind nur noch Richtschnur!

Mit der Änderung wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 04.07.2019, der im vergangenen Jahr die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorare der HOAI für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt hat (vgl. hierzu unseren News-Beitrag vom 04.07.2019), umgesetzt.

Nach der Änderung sind die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen nunmehr frei verhandelbar. Die Grundsätze und Maßstäbe der HOAI können nach wie vor von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden, dienen aber nur noch als Richtschnur. Die geänderte HOAI enthält nur noch Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungswerte gelten.

Für den in der Praxis wichtigen Fall, dass es nicht zu einer wirksamen Honorarvereinbarung kommt, gilt jedoch der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart. Dieser entspricht dem bisherigen Mindestsatz.

Die geänderte HOAI tritt in Kraft, sobald das vom Bundestag am 15.07.2020 verabschiedete Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen in Kraft tritt und der Bundesrat der Änderung der HOAI zugestimmt hat.

Beides wird kurzfristig erwartet.

Die Änderung der HOAI hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von Architektenverträgen und die Vergabe von Planungsleistungen.

Für Fragen hierzu steht Ihnen unser gesamtes Kompetenzteam "Immobilien und Bauen", Frau Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M., Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Vergaberecht (Mainz), Herr Rechtsanwalt David Frisch MLB, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mainz),  Herr Rechtsanwalt Olaf Winsmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Mainz), Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Müller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Koblenz) sowie Frau Rechtsanwältin Katharina Strauß Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Vergaberecht (Koblenz) gerne zur Verfügung.