Neue Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen jetzt auch in Rheinland-Pfalz

Die lange erwartete neue Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.08.2021 wird in der Ausgabe Nr. 8 des Ministerialblatts der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, das am 06.09.2021 erscheinen soll, veröffentlicht werden.

Die Regelungen des MWVLW aus

  • den Rundschreiben vom 29.06.2020 und 11.12.2020 mit vergaberechtlichen Erleichterungen zur Konjunkturförderung und
  • dem Rundschreiben vom 19.07.2021 zu den vergaberechtlichen Erleichterungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe in Rheinland Pfalz

gelten weiter.

Welche Neuerungen gibt es?

  1. Der Aufbau der Verwaltungsvorschrift wurde gegenüber der bisherigen Verwaltungsvorschrift vom 24.04.2014 grundlegend geändert. Der sachliche Geltungsbereich umfasst nun auch Dienstleistungskonzessionen im Unterschwellenbereich. Der persönliche Geltungsbereich bleibt unverändert.
  2. Zum Zwecke einer einheitlichen Rechtsanwendung gelten die Begriffsbestimmungen des Kartellvergaberechts grundsätzlich auch im Unterschwellenbereich.
  3. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wird nun auch die Unterschwellen-Vergabeordnung (UVgO) eingeführt.
  4. Die Verwaltungsvorschrift enthält erstmals auch „Allgemeine Hinweise“ zur Binnenmarktrelevanz.
  5. Vollständig neu gefasst (VV Nr. 8-12) wurden Regelungen über qualitative, soziale, umwelt- und klimabezogene bzw. innovative Aspekte in Vergabeverfahren.
  6. Für Liefer- und Dienstleistungen wird grundsätzlich die elektronische Kommunikation verpflichtend. Für Bauleistungen besteht Wahlfreiheit der Vergabestellen.
  7. Die Verwaltungsvorschrift verweist auf die Nachprüfungsmöglichkeiten entsprechend den Bestimmungen der bereits am 01.06.2021 in Kraft getretenen Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26.02.2021 (GVBl 123) über die strukturierte Nachprüfung von wirtschaftlich bedeutsamen öffentlichen Aufträgen sowie Rechts- und Fachaufsichtsregelungen.

Die Verwaltungsvorschrift tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.

Für weitergehende Fragen bezüglich der neuen Rechtslage sowie bei der Durchführung von Vergabeverfahren steht Ihnen unser Kompetenzteam „Vergabe und Ausschreibung“ gerne zur Verfügung.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Vergaberecht
Richterin am Verfassungsgerichtshof RLP von 06/2009 bis 06/2021