Neue Wertgrenzen für freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in Reinland-Pfalz

Mit Schreiben vom 17.07.2019 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Wertgrenzen für öffentliche Auftragsvergaben in Rheinland-Pfalz unterhalb der EU-Schwellenwerte für die Wahl einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bzw. die freihändige Vergabe ohne nähere Begründung neu festgesetzt.

Diese betragen nunmehr für Bauleistungen nach VOB/A

200.000,00 € für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

40.000,00 € für die freihändige Vergabe
 
und für Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A

80.000,00 €  für die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

 40.000,00 € für die freihändige Vergabe.

Die Auftragswerte sind jeweils netto und nach den Bestimmungen des § 3 VgV zu schätzen. Diese Bestimmungen gelten auch für Zuwendungsempfänger, die die VOB/A und die VOL/A nach zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und Festlegungen anzuwenden haben.

Eine weitere Erleichterung sieht das Rundschreiben für die Vergaben von Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen) vor: Bis zu einer Auftragswertgrenze von 25.000,00 € netto darf mit nur einem Anbieter verhandelt werden, ohne dass weitere Planungsbüros beteiligt werden müssen.

Bei Fragen zur Anwendung und zur Bestimmung der Wertgrenzen sowie zur Anpassung bestehender Einkaufsvorschriften ist Ihnen gerne unser vergaberechtliches Team behilflich.