Neues Investitionsabkommen EU-China (CAI) – Auswirkungen für deutsche Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in China

Im Jahre 2020 hat China die USA als der größte Handelspartner der EU abgelöst. Umso wichtiger ist für alle Beteiligten, dass faire und die Handelsbeziehungen fördernde Regelungen bestehen. Dafür stellt das am 30.12.2020 zwischen China und der EU abgeschlossene Investitionsabkommen eine  zentrale Grundlage dar. Es wird mit dem Kürzel CAI (Comprehensive Agreement on Investment) bezeichnet

Die grundsätzliche Einigung zwischen der EU und China über ein Investitionsabkommen schafft für europäischen Unternehmen die Grundlage, auf dem großen chinesischen Markt mit den etablierten Unternehmen auf Augenhöhe in Wettbewerb zu treten.  Das betrifft nicht nur den Marktzugang, sondern auch die Wettbewerbsbedingungen. Diese müssen denjenigen für chinesische Unternehmen angeglichen sein. Nicht geregelt ist derzeit noch der Schutz von Investitionen vor staatlichen Eingriffen. Deutsche und Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten mit noch fortbestehenden bilateralen investitionsabkommen können sich derzeit noch auf die entsprechenden Regelungen in diesen Abkommen berufen.

Unter Führung unseres Partners Dr. Hermann Knott stellt unser Kompetenzteam "International Business" in einem ausführlichen Guide "Neues Investitionsabkommen EU-China – Auswirkungen für deutsche Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in China" die aus Sicht deutscher und europäischer Unternehmen relevanten Inhalte des CAI dar.