Spätestens mit Verhängung des Kontaktverbotes stellt sich für viele Gewerberaummieter und -pächter, die Gewerberaum ausschließlich zum Zwecke des Betriebs Ihres Unternehmens gemietet/gepachtet haben die Frage, wie sie mit ihren laufenden Miet-/Pachtkosten umgehen können, denen keine Einnahmen derzeit entgegenstehen.
Unser Kompezenteam "Immobilien und Bauen"nimmt in unserem aktuellen Newsletter Stellung zu der bislang noch ungeklärten Frage, ob die Miete/Pacht ganz oder teilweise entfallen kann und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein.
Hier gelangen Sie zu unserem Sondernewsletter: Auswirkungen der Corona-Krise auf gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse
Bleiben Sie gesund. Gemeinsam meistern wir die Herausforderungen.
Herzlichst,
Ihr Team von Kunz Rechtsanwälte