Sondernewsletter: "Betriebsschließung wegen Corona: Versicherungsschutz über Betriebsschließungsversicherungen?"

Corona-Pandemie bedroht Unternehmer – Versicherungsschutz über Betriebsschließungsversicherungen oder bestehen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler wegen Beratungsverschuldens?

Während die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona – Pandemie infolge globalisierter Lieferketten und Vernetzung schon kurz nach dem Auftreten des Virus in China greifbar wurden, hat sich die akute Bedrohungslage für die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen drastisch zugespitzt. Spätestens durch die gesetzlichen Beschränkungen der allgemeinen Bewegungsfreiheit und die Schließung von unzähligen Betrieben mit Publikumsverkehr drohen Einnahmen nicht nur einzubrechen, sondern völlig wegzufallen, während die laufenden Kosten anhalten und Tag für Tag den wirtschaftlichen Schaden der Unternehmer erhöhen.

RA Christian Rech, Fachanwalt für Versicherungsrecht,  klärt auf, ob die Schäden über eine Betriebsschließungsversicherung abgedeckt werden können und ob verneinendenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler des Versicherungsvertrages unter dem Gesichtspunkt des Beratungsverschuldens geltend gemacht werden können.

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