Sondernewsletter: Coronavirus- Informationen zum Bau- und Vergaberecht

Die derzeitige Situation stellt Unternehmer vor enorme Herausforderungen und führt zu – verständlichen – Sorgen. Auf unserer Homepage haben wir deshalb bereits mit unserem „Sondernewsletter: Coronavirus -Informationen für Unternehmen einen allgemeinen Newsletter zu den rechtlichen Konsequenzen und Folgen der Corona-Krise veröffentlicht, in dem wir auf Veränderungen im Arbeitsrecht und im Steuerrecht, über eine evtl. Deckung der wirtschaftlichen Schäden über eine Betriebsunterbrechungs- und /oder -schließungsversicherung, über die Möglichkeiten von Entschädigungsleistungen und über die Auswirkung für gewisse Branchen  (z.B. Transport- und Logistikbranche) hinweisen.

Mit unserem Sondernewsletter Coronavirus- Informationen speziell zum Bau- und Vergaberecht  möchten wir darüber hinausgehend speziell  die Veränderungen und Auswirkungen gerade im Bauvertragsrecht sowie  im Vergabe-, Zuwendungs- u. Beihilferecht darstellen.

Der baurechtliche Teil des Newsletters befasst sich mit folgenden Themen  

  • Haftung für Stillstand auf der Baustelle wegen Erkrankung von Mitarbeitern oder nach Schließung der Baustelle
     
  • Verpflichtung zur Einstellung weiterer Arbeitnehmer/Subunternehmer zur Einhaltung von Ausführungsfristen?
     
  • Haftung für Engpässe bei Materiallieferungen
     
  • Wer trägt die Kosten einer Behinderung bzw. Unterbrechung?
     
  • Rücktrittsrecht wegen Corona?


Im vergaberechtlichen Teildes Newsletters befassen sich unsere Vergaberechtler  mit folgenden Themen: 

  • Beschleunigte Beschaffungen in Zeiten der Corona-Krise
     
  • Verlängerung der Teilnahme-und Angebotsfristen?
     
  • Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters
     
  • Staatliche Hilfen

 

Hier gelangen Sie zu unserem Sondernewsletter: Coronavirus- Infos speziell zum Bau- und Vergaberecht


Bleiben Sie gesund. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern

 

Ihr Team von

KUNZ Rechtsanwälte