Die derzeitige Situation stellt Unternehmer vor enorme Herausforderungen und führt zu – verständlichen – Sorgen. Auf unserer Homepage haben wir deshalb bereits mit unserem „Sondernewsletter: Coronavirus -Informationen für Unternehmen“ einen allgemeinen Newsletter zu den rechtlichen Konsequenzen und Folgen der Corona-Krise veröffentlicht, in dem wir auf Veränderungen im Arbeitsrecht und im Steuerrecht, über eine evtl. Deckung der wirtschaftlichen Schäden über eine Betriebsunterbrechungs- und /oder -schließungsversicherung, über die Möglichkeiten von Entschädigungsleistungen und über die Auswirkung für gewisse Branchen (z.B. Transport- und Logistikbranche) hinweisen.
Mit unserem Sondernewsletter Coronavirus- Informationen speziell zum Bau- und Vergaberecht möchten wir darüber hinausgehend speziell die Veränderungen und Auswirkungen gerade im Bauvertragsrecht sowie im Vergabe-, Zuwendungs- u. Beihilferecht darstellen.
Der baurechtliche Teil des Newsletters befasst sich mit folgenden Themen
- Haftung für Stillstand auf der Baustelle wegen Erkrankung von Mitarbeitern oder nach Schließung der Baustelle
- Verpflichtung zur Einstellung weiterer Arbeitnehmer/Subunternehmer zur Einhaltung von Ausführungsfristen?
- Haftung für Engpässe bei Materiallieferungen
- Wer trägt die Kosten einer Behinderung bzw. Unterbrechung?
- Rücktrittsrecht wegen Corona?
Im vergaberechtlichen Teildes Newsletters befassen sich unsere Vergaberechtler mit folgenden Themen:
- Beschleunigte Beschaffungen in Zeiten der Corona-Krise
- Verlängerung der Teilnahme-und Angebotsfristen?
- Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters
- Staatliche Hilfen
Hier gelangen Sie zu unserem Sondernewsletter: Coronavirus- Infos speziell zum Bau- und Vergaberecht
Bleiben Sie gesund. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern
Ihr Team von
KUNZ Rechtsanwälte