EuGH: Illegale Thermofenster berechtigen mehr Dieselfahrer zu Schadenersatz

Thermofenster-Sensation beim EuGH: Mit dem Urteil vom heutigen Tage (21.03.2023, Az.: C-100/21) sorgt der Europäische Gerichtshof für Aufsehen. Geschädigte im Dieselskandal können Fahrzeughersteller jetzt wesentlich leichter für den verursachten wirtschaftlichen Schaden haftbar machen und Schadenersatz erhalten.

Betroffene Diesekläger können mit unserem Partner Thermofenster24.de schnell und einfach prüfen, ob sie betroffen sind.

Das Thermofensterurteil des EuGH kurz und knapp:

  • Das Recht der EU schützt die Käufer von Autos vor unzulässigen Abschalteinrichtungen, die die Abgaswerte manipulieren (EU-Richtlinie 2007/46). Hierzu gehören auch unzulässige Thermofenster.
  • Hiernach sind die deutschen Gerichte nunmehr verpflichtet, den Käufern von Autos mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen Ersatzanspruch gegen den Hersteller zuzusprechen.
  • Der Schadenersatz muss angemessen hoch sein. D.h. er muss geeignet sein, einen effektiven Schutz der Rechte des Käufers zu gewährleisten.

 

Illegale Thermofenster führen zu Schadenersatz – keine Sittenwidrigkeit erforderlich

Bisher waren Dieselklagen nur ausnahmsweise erfolgsversprechend, nämlich wenn dem Fahrzeughersteller vorsätzliches sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden konnte.

An der Hürde der Sittenwidrigkeit sind in der Vergangenheit viele Dieselklagen gescheitert. Den Autoherstellern, die das Kfz mit unzulässigen Thermofenster in Verkehr gebracht haben, war häufig allenfalls fahrlässiges Verhalten nachweisbar, jedoch nicht vorsätzliche Sittenwidrigkeit. Diese Hürde ist mit dem EuGH-Urteil nun weggefallen.

Künftig können Dieselkläger ihre Schadenersatzanspruch gegen die Hersteller von Kfz, Transportern und Wohnmobilen auf § 823 Absatz 2 BGB stützen. Diese Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches setzt nur noch einfache Fahrlässigkeit voraus, die in vielen Fällen gegeben sein dürfte.

 

Tausende Inhaber von Auto- und Wohnmobilen schadenersatzberechtigt

Aufgrund der neuen Rechtsprechung dürfte nahezu jedes Dieselfahrzeug mit einem Erstzulassungsdatum im Zeitraum 2009 – August 2018 Grund für eine erfolgsversprechende Dieselklage geben, denn in diesem Zeitraum haben nahezu alle Diesel-Hersteller illegale Thermofenster in ihre Autos eingebaut.

In der Justiz wird bereits mit einer riesigen Thermofenster-Klagewelle gerechnet.

Betroffene Diesekläger können mit unserem Partner Thermofenster24.de die voraussichtliche Schadenersatzhöhe berechnen.

Zu den betroffenen Wohnmobilherstellern gehören:  Adria, Bürstner (insbesondere Elegance-Modelle), Carado , Campreve, Capron, Carthago (insbesondere c-tourer-Modelle), Dethleffs (insbesondere Trend-Modelle), Chausson, Concorde, Dreamer, EDR, Elios, Eura-Mobil, Fiat (Ducato), Fiat-Fleurette, Forster, Frankia, Globecar, Hobby, Hymer, Itineo, Iveco, Karmann, Knaus (Boxstar-Modelle), Knaus, Laika, LMC, Mercedes, Mobilvetta, Morelo, Niesman + Bischoff (insbesondere Arto-Modelle), Sunlight (insbesondere Cliff-Modelle), Phoenix, Pössl (insbesondere Summit Prime-Modelle), Rapido, Sun Living, Tourne, VW Camper, Volkswagen (T5 + T6 California, Multivan und Transporter), Weinsberg, Westfalia, XGO.

Zu den betroffenen Dieselfahrzeugen gehört zahlreiche Mercedes-Modelle. Hier sind besonders die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656 betroffen.

Nahezu sämtliche andere Automarken sind ebenfalls betroffen: Audi, Vw, Seat, Skoda, BMW, Porsche, Opel, Alfa-Romeo, Citroen, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Jeep, Kia, Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Peugeot, Renault, Subaru, Toyota, Volvo.

 

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