Vertragszahnärzte dürfen jetzt bis zu vier Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit anstellen

Bundesmantelvertrag Zahnärzte neu gefasst

Bislang durften Vertragszahn­ärzte nach dem Bundesmatelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) maximal zwei Zahnärzte in Vollzeit (und entsprechend mehr Kolleginnen oder Kollegen in Teilzeit) anstellen. Mit Wirkung zum 05.02.2019 wurde diese Regelung nun deutlich entschärft. Vertragszahnärzte können fortan bis zu vier angestellte Zahnärzte in Vollzeit beschäftigen.

Die Neuregelung gilt für niedergelassene Vertragszahnärzte mit voller Zulassung. Praxisinhaber mit Teilzulassung können entsprechend weniger Zahnärzte einstellen.

Bei der Entscheidung, weitere Kollegen oder Kolleginnen in Vollzeit anzustellen, sollten aber steuerliche Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen werden. Um die Freiberuflichkeit der Einnahmen des niedergelassenen Vertragsarztes nicht zu gefährden, ist auch aus steuerlicher Sicht zu empfehlen, dass die Praxis vom Inhaber persönlich geführt ist. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Finanzbehörden von einer Gewerblichkeit ausgehen.

 

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