Verwaltungsgericht Koblenz - Nächtliche Maskenpflicht in Koblenz rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 02.11.2020, Az. 3 L 976/20.KO, in einem Eilverfahren festgestellt, dass Ziff. 1 der Allgemeinverfügung der Stadt Koblenz (das Gebot abends und nachts Masken zu tragen) rechtswidrig ist und den von KUNZ Rechtsanwälte vertretenen Antragsteller in seinen Rechten verletzt. Dies wird damit begründet, dass die Stadt ihr Auswahlermessen fehlerhaft ausgeübt habe. Zwar könne sie Schutzmaßnahmen anordnen, es dürfe sich aber nur „notwendigen Schutzmaßnahmen“ handeln, die zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung der Krankheit geboten sind. Die Anordnung der Maskenpflicht im Freien genüge in der hier gewählten Form, nämlich bezogen auf drei Stadtteile, im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie sei nicht erforderlich, weil von der Stadt Koblenz weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich sei, dass in sämtlichen Bereichen der drei betroffenen Stadtteilen abends und nachts mit einem solchen Personenauflauf zu rechnen sei, dass mit einer Unterschreitung des Mindestabstandes zu rechnen ist. Die von der Stadt angeführten Massenpartys dürften sich auf bestimmte Zeiten und Örtlichkeiten beschränkt haben. Außerdem sei mit Blick auf die im November geltenden weiteren Einschränkungen (teilw. Lockdown) ohnehin damit zu rechnen, dass die Zahl derjenigen, die sich zur Nachtzeit im öffentlichen Raum aufhalten, zusätzliche abnehme.

Zwar gilt die Entscheidung nur im Verhältnis des Antragstellers gegenüber der Stadt Koblenz. Es ist aber davon auszugehen, dass die Stadt Koblenz die angefochtene Regelung gänzlich aufheben, bzw. nicht mehr anwenden wird.

Rechtsanwalt  Dr. Christian Müller, der den Antragsteller vertreten hatte, zeigte sich zufrieden. „Das Verwaltungsgericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Verpflichtung, eine Maske in den Abend- und Nachtstunden auf menschenleeren Straßen zu tragen, Unsinn ist und zur Verminderung des Infektionsrisikos nicht beiträgt.“

Um Missverständnisse zu vermeiden: Sowohl der von uns vertretene Antragsteller wie auch  KUNZ Rechtsanwälte als Kanzlei unterstützen die erforderlichen Maßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Eindämmung des Cornona-Virus. Generelle Maskenverweigerung und Verschwörungstheorien sind daher fehl am Platz. Es gilt jedoch, geeignete, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und Risikogruppen zu schützen. Dies war im vorliegenden Fall nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht der Fall..

 

Ihr Ansprechpartner:

Dr. jur. Christian Müller
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht